Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

externe Effekte

Auch Externalitäten; (u.a. ökologische) Auswirkungen des Handelns eines Wirtschaftssubjekts (Unternehmen, Haushalte, landwirtschaftliche Betriebe usw.) auf ein anderes oder auf die Gesamtgesellschaft, die nicht durch eine Entschädigung oder Vergütung über den Markt ausgeglichen sind. Externe Effekte können negativen wie auch positiven Charakter haben.
Ein Missverhältnis zwischen dem gesamtgesellschaftlichen Nutzen/Schaden und dem privaten Schaden/Nutzen besteht oft bei den sogenannten öffentlichen oder Kollektivgütern, wie den natürlichen Ressourcen, deren Vorzüge alle Wirtschaftssubjekte in Anspruch nehmen wollen, zu deren Bereitstellung jedoch nur eine geringe Bereitschaft in Form von materiellen und sonstigen Anstrengungen besteht. Es gibt bei Umweltgütern hinsichtlich der Inanspruchnahme knapper Ressourcen eine Verwendungskonkurrenz zwischen der gesellschaftlichen Nutzung einer reinen Umwelt (z.B. Trinkwasser, Schönheit der Landschaft, Artenvielfalt) und dem privaten Nutzen einer Beanspruchung der Umweltressourcen zur Produktion von Konsumgütern.
Bei negativen externen Effekten müssen Unbeteiligte die Nachteile der wirtschaftlichen Tätigkeit anderer entschädigungslos hinnehmen.

Externe Effekte in Form von externen Kosten der Landwirtschaft sind negative Auswirkungen der Landwirtschaft, die nicht in den Lebensmittelpreisen abgebildet sind und somit auch nicht in die ökonomischen Entscheidungen der Verursacher – also hier der Landwirte – einbezogen werden. Sie werden also nicht von Konsumenten und Landwirten, sondern von der Gesellschaft getragen. Diese externen Kosten fallen nicht zwangsläufig zum Produktionszeitpunkt an. Sie können auch zu einem späteren Zeitpunkt als Folgewirkung der Anwendung landwirtschaftlicher Praktiken oder der intensiven Nutzung von Ökosystemleistungen auftreten. Die externen Kosten der Landwirtschaft werden von der Gesellschaft entweder implizit (z. B. durch den Verlust von Artenvielfalt in Naherholungsgebieten) oder explizit (z. B. durch erhöhte Steuermittelaufwendungen für die Wasseraufbereitung) getragen.

Zu den negativen externen Effekten im Bereich der Landwirtschaft zählen ferner Bodenbelastungen, Biotop- und Artengefährdung, negative Veränderungen des Landschaftsbildes, Gewässerbelastungen und Bodenerosion (s. a. Umweltwirkungen).

Demgegenüber bildet die Internalisierung ökologischer Folgekosten von Produktion und Konsum den wesentlichen Gehalt des Verursacherprinzips als Kostenrechnungsprinzip und ökonomisches Effizienzkriterium. Umweltnutzung - auch im landwirtschaftlichen Sektor - muss sich danach verstärkt in den Kosten und den Marktpreisen niederschlagen.

Zu den positiven externen Effekten (auch: externe Leistungen) der Landwirtschaft gehören u.a. die regulierende Klimafunktion, die verglichen mit Waldflächen höhere Grundwasserneubildung (zumindest in trockenen Gebieten) sowie die Gestaltung und Pflege einer vielfältigen Kulturlandschaft. Diese ökologischen Leistungen begründen sich u.a. auf sinnlichen Präferenzen der erholungssuchenden Bevölkerung für bestimmte Landschaften und Landschaftselemente wie z.B. Biotope, Hecken, Waldabschnitte oder auch vielseitige und vergleichsweise artenreiche Grünland- und Ackerlandschaften. Deren rekreativer Nutzen besteht im Ansprechen der Sinne (Sehen - Kulturlandschaft, Fühlen - Streichelzoo, Riechen - Heu, Hören - Kuhglocken, Schmecken - Birne). Daneben trägt die Familienbetriebsstruktur aktiv zu einem Wertesystem (Agrarkultur, Bäuerlichkeit, Identifikation etc.) bei.
Bei Nichterfassung der externen Effekte wird die Wertschöpfung der Land- wie auch der Forstwirtschaft über- oder unterschätzt, je nachdem, ob die negativen oder positiven Effekte überwiegen.
Die Tatsache, daß ein landwirtschaftlicher Betrieb eine Umweltleistung erbringt, muss noch nicht zwingend bedeuten, daß diese auch honorierbar ist. Nur wenn eine Umweltressource (z. B. sauberes Wasser, Vielfalt der Arten) von einer Knappheit gekennzeichnet ist, bzw. eine Knappheit in Zukunft begründet zu befürchten ist, ist eine Veranlassung dafür gegeben, positive Beiträge zum Schutz dieser Ressourcen als honorierbar anzusehen. Als eine weitere Voraussetzung ist die Tatsache anzusehen, daß der Landwirt, um einen gesellschaftlich erwünschten Beitrag zum Ressourcenschutz zu leisten, auf die ökonomisch optimale Form der Landbewirtschaftung verzichtet. Die Umweltleistung darf also kein kostenloses Koppelprodukt der aus dem Gewinnstreben des Landwirtes heraus ohnedies durchgeführten Landbewirtschaftung sein.
Einer Honorierung ökologischer Leistungen steht auch die Auffassung von der "Sozialpflichtigkeit des Eigentums" gegenüber, das den Landwirten als Eigentümer oder Nutzer von Grund und Boden keine uneingeschränkten Verfügungsrechte über die Umweltressourcen einräumt.
Noch liegen keine gesicherten Erkenntnisse über das Verhältnis der beiden gegensätzlichen Effekte vor.

Umweltpolitische Instrumente zur Internalisierung externer Effekte

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