Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Landbewirtschaftung

Nach einer Definition der Agrarminister der deutschen Bundesländer von 1993 umfasst der Begriff Landbewirtschaftung diejenigen Bereiche der Landwirtschaft, die dem Acker- und Pflanzenbau einschließlich der Grünlandbewirtschaftung und der Sonderkulturen (z.B. Garten-, Hopfen- und Weinbau) zuzuordnen sind.

Der Begriff ist trotz häufigen Gebrauchs z.B. in Gutachten oft sehr vage gehalten und wird gelegentlich iaustauschbar mit dem Begriff Landwirtschaft verwendet.

Landbewirtschaftung hat eine größere begriffliche Breite als Landwirtschaft. Er bezeichnet in knapper Formulierung die tatsächliche Nutzung und Gestaltung von Landflächen, unabhängig vom Akteur und schließt damit neben der Landwirtschaft z.B. auch Kommunen, Naturschutzverbände oder Hobbytierhaltende (z.B. Pferdehaltung) ein. Insofern umfasst der Begriff neben der Landwirtschaft auch Forstwirtschaft, Gartenbau, Landschaftspflege, Erholungsgebiete und andere Formen der Flächennutzung, wie beispielsweise Flächen für (Agro)photovoltaik und vielfältige Formen ökologischer Aufgaben.

Streng begrifflich sind letztere allerdings keine 'Bewirtschaftung', wie es das Wort 'Landbewirtschaftung' vermuten ließe, da ihnen im ökonomischen Sinne gewöhnlich eine wertschöpfende Nutzung fehlt. Ihre große Bedeutung liegt vielmehr im schwer zu monetarisierenden Wert für die Stabilisierung der Lebensräume von Menschen und anderen Arten auf der Erde.

Weitere Informationen:

Pfeil nach linksLandbedeckungsmodell für DeutschlandHausIndexLanddegradationPfeil nach rechts