Landbewirtschaftung
Nach einer Definition der Agrarminister der deutschen Bundesländer von 1993 umfaßt der Begriff Landbewirtschaftung diejenigen Bereiche der Landwirtschaft, die dem Acker- und Pflanzenbau einschließlich der Grünlandbewirtschaftung und der Sonderkulturen (z.B. Garten-, Hopfen- und Weinbau) zuzuordnen sind.
Der Begriff ist trotz prominenten Gebrauchs z.B. in Gutachten allerdings oft sehr vage gehalten.
Eine weiter gefasstes Verständnis sollte die Forstwirtschaft, wie auch ausdrücklich die (extensive) Weidenutzung einbeziehen.