Flur
Die gesamte parzellierte, besitzmäßig einem oder mehreren landwirtschaftlichen Betrieben zugeordnete agrarische Nutzfläche (Äcker, Wiesen, Weiden) einer Siedlung oder eines Siedlungs- und Wirtschaftsverbandes. Eng mit der Siedlung verbundene Gärten gehören ebensowenig zur Flur wie auch Allmendland und geschlossenes Waldland.
Grundelement der Flur ist die Parzelle als kleinster Besitzeinheit in der Flur, amtlich heute Flurstück genannt. Form und Anordnung der Besitzparzellen der Flur ergeben die Flurform.
Das Erscheinungsbild der Flur wird zusätzlich durch Elemente wie Feldeinhegungen (Hecken, Wallhecken, Gräben, Zäune), Ackerterrassen, Raine, Feldscheunen u.a. geprägt.
Ursprünglich bezog sich die Bezeichnung auf die gesamte nicht besiedelte Landschaft. Von dieser etymologisch älteren Verwendung leitet sich der Begriff Flurname oder Flurbezeichnung für den Eigennamen eines kleinräumigen Landschaftsteils ab (beispielsweise Namen einzelner Wiesen und Äcker, Namen kleiner Geländeformationen wie Anhöhen und Senken und des Bewuchses, etwa Wälder) oder der Begriff Flurschaden.