Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Parzelle

Als Einheit vermessener Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch durch Nummern gekennzeich­net wird. Eine oder mehrere solcher Katasterparzellen bilden eine Besitzparzelle. Die Parzelle ist so die kleinste Besitzeinheit in der Flur. Das gegenwärtige parzellare Gefüge einer Flur ist in Katasterkarten niedergelegt und auf Katasterämtern einzusehen. Diese Erfassung besteht nicht weltweit, insbesondere dort nicht, wo unter anderen Rechtsvorstellungen und kulturellen Traditionen ein Privateigentum an Grund und Boden nicht existiert.

Als wesentliche Formen der Parzellen unterscheidet man Blöcke und Streifen. Parzellen ähnlicher Form und Lage bilden innerhalb einer Flur häufig Verbände (Blockverbände, Streifenverbände, Streifengemengeverbände) und Komplexe (z.B. von Streifengemengeverbänden).

Von den Besitzparzellen können die Betriebsparzellen (Nutzungs-, Wirtschaftsparzellen) unterschieden werden, die ihrerseits die kleinste Nutzungseinheit in der Flur bezeichnen.

(s. a. Flurform)

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