Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

EUDR

Engl. Akronym für European Union Deforestation Regulation, dt. 'EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte'. Die EUDR ist ein zentraler Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie der Europäischen Union (European Green Deal) und zielt darauf ab, die weltweite Entwaldung zu bekämpfen. Sie zielt darauf ab, Waren, die mit Entwaldung in Verbindung stehen, aus der EU zu verbannen. Die Verordnung richtet sich an Unternehmen, die sieben Rohstoffe und ausgewählte Derivate auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, und verpflichtet sie, nachzuweisen, dass ihre Produkte nicht zur Abholzung beitragen. Mit der EUDR halten neue Anforderungen an unternehmensweite Lieferkettenpraktiken Einzug. Zudem definiert sie Standards, die auf die Förderung von Nachhaltigkeit und  nachhaltigen Lieferketten abzielen.

Laut EUDR bezeichnet 'Entwaldung' die Umwandlung von Wald in eine landwirtschaftliche Nutzung.

Dabei spielt es keine Rolle, ob die Umwandlung menschengemacht (z. B. durch Brandrodung oder Abholzung) oder durch natürliche Ursachen ausgelöst wurde, solange die Fläche danach landwirtschaftlich genutzt wird.

Hier sind die entscheidenden Kriterien für "Wald" gemäß der Verordnung:

Für den Konsum von landwirtschaftlichen Erzeugnissen in der EU werden an anderen Orten der Welt Wälder gerodet. Bis zu 90 Prozent der globalen Entwaldung gehen laut der Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) auf Rodungen für die Landwirtschaft zurück. Wald ist jedoch besonders wichtig für den Klima- und Bodenschutz und den Erhalt der Artenvielfalt. Wälder sind zudem die Lebensgrundlage für Millionen von Menschen auf der ganzen Welt. Dies hat geringere Erträge, die Destabilisierung von Ökosystemen und die Gefährdung der langfristige Funktionsfähigkeit globaler Wertschöpfungsketten zur Folge.

Um eine maximale Wirkung zu erzielen, nimmt die EUDR landwirtschaftliche Rohstoffe und daraus hergestellte Produkte ins Visier, die am stärksten mit der weltweiten Entwaldung in Verbindung stehen. Dazu gehören:

Die EUDR gilt für alle wichtigen Akteure entlang der Lieferkette. Wer Holz, Kakao, Kaffee, Kautschuk, Ölpalme, Soja, Rinder oder daraus hergestellte Erzeugnisse auf dem EU-Markt in Verkehr bringt, bereitstellt oder ausführt, hat neue Pflichten. Diese unterscheiden sich je nach Position in der Lieferkette und auch die Unternehmensgröße ist von Bedeutung. 

Weitere Informationen:

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