Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Mehl

Als Mehl wird vorrangig das genießbare Pulver bezeichnet, das beim feinen Mahlen von Getreidekörnern entsteht. Mehl wird aus den Getreidearten Roggen, Hafer, Gerste, Hirse, Mais, Reis und vor allem Weizen sowie aus dessen Unterarten Dinkel, Emmer, Einkorn gewonnen. Auch sogenanntes Pseudogetreide wie Buchweizen oder Quinoa und verschiedene andere Samen dienen als Rohstoff, ferner beispielsweise Hülsenfrüchte (Bohnen, Erbsen, Kichererbsen).

Kartoffelstärke wird auch als „Kartoffelmehl“ (und Weizenstärke als „Weizenmehl“) bezeichnet, entsteht aber nicht durch einen Mahlvorgang. Maniokmehl wird durch Einweichen der zerriebenen Knollen, Auspressen der Masse und anschließendes Trocknen hergestellt. Daneben gibt es Sojamehl, Kochbananenmehl, Guarkernmehl und weitere Lebensmittel, die jedoch kein Mehl im genannten Sinne darstellen.

Seit dem Inkrafttreten, im Januar 2023, einer im Jahr 2021 verabschiedeten EU-Verordnung ist die Herstellung von Insektenmehl aus mehreren Speiseinsekten als „Novel Food“ erlaubt und wird beispielsweise schon in Nudelprodukten oder Müsli des europäischen Lebensmittelvollsortimenters Kaufland verwendet. Allerdings ist eine genaue Kennzeichnung der Insektenarten notwendig.

Im weiteren Sinne gibt es auch Mehle, die zwar durch Mahlen entstehen, aber nicht in der Küche verwendet werden, z. B. Fischmehl (ein Futtermittel), Knochenmehl (ein Dünger) und Quarzmehl (ist unter anderem in Scheuermitteln enthalten). Holzmehl fällt als Nebenprodukt bei der Holzverarbeitung an („Sägemehl“).

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