Landhandel
Großhandelsunternehmen als Elemente des Agribusiness, die landwirtschaftliche Erzeuger mit Saatgut, Düngemitteln, Landmaschinen u.a. beliefern und/oder deren Agrarprodukte (Getreide, Obst, Gemüse, Vieh u.a.) aufkaufen. Bei einer Übernahme der Finanzierung der Einsatzgüter bis zur Ernte bzw. Verkaufsfähigkeit besteht die Gefahr der Abhängigkeit des Erzeugers vom Landhandel. Hierin liegt die Ursache für die Gründung der landwirtschaftlichen Waren- und Verwertungsgenossenschaften. Der Landhandel ist Bestandteil des Agribusiness. Gemeinsam bilden sie eine Wertschöpfungskette.
Primär wird das Handelsgeschehen auf nationaler Ebene betrachtet. Bei amtlichen Agrarstatistiken, beispielsweise Ernteangaben, erfolgt die Zuordnung nach agrarischen Wirtschaftsbereichen, beispielsweise der Land- und Forstwirtschaft oder nach Handelssparten. Bezüglich grenzüberschreitendem Handel mit landwirtschaftlichen und agrarischen Gütern im EU-Binnen- bzw. Intrahandel und auf internationaler Ebene (Agraraußenhandel).
Verwendet wird für Unternehmen im Bereich des privaten oder genossenschaftlich geführten Landhandels auch der Begriff des Landwarenhandels und für den genossenschaftlich ausgerichteten Bereich der Begriff Warengenossenschaften. In der Unternehmensbezeichnung deutscher Handelsunternehmen findet sich sowohl Landhandel als auch Agrarhandel, in der sprachlichen Übersetzung (engl., franz. etc.) ist der Begriff Agrarhandel üblich.