Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Grüne Architektur

Die künftige Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) soll einen Beitrag leisten, den Klimawandel einzudämmen, die Umwelt zu schützen und die Biodiversität zu bewahren. Unter dem Obertitel The Green Architecture - Grüne Architektur kommen zahlreiche neue Begriffe in die Diskussion:

Die Enhanced Conditionality ersetzt das bisherige Greening und die Cross-Compliance. Mit dieser verstärkten Konditionalität werden Direktzahlungen künftig an zum Teil strengere Bedingungen geknüpft.

Zusätzlich zu den Umweltauflagen für die Direktzahlungen kommen die Eco-schemes. Alle EU-Mitgliedstaaten müssen künftig solche Umweltprogramme anbieten, für die Landwirte sind sie jedoch freiwillig. Die Finanzierung soll aus der ersten Säule der GAP erfolgen. Landwirte, die an solchen Umweltmaßnahmen teilnehmen, erhalten einen Aufschlag auf die Hektarprämien. Möglich ist aber auch ein finanzieller Ausgleich für höhere Kosten oder für Einkommensverluste.

Der Nachweis der Good Agricultural and Environmental Conditions (GAECs) wird für alle Landwirte Pflicht. Es handelt sich um eine detaillierte und erweiterte Definition der bisherigen "Guten landwirtschaftlichen Praxis". Obligatorisch werden sollen zum Beispiel Gewässerrandstreifen, Nährstoffbilanzen oder Vorgaben für Fruchtfolgen.

Damit die GAP auch benachbartes EU-Recht erfüllt, werden Statutory Management Requirements (SMRs) definiert. Sie sind ebenfalls Bedingung für die Direktzahlungen. Landwirte spüren solche Vorgaben beispielsweise in Vorschriften für das Tierwohl oder in Auflagen, um Grenzwerte der Nitratrichtlinie einzuhalten.

Die EU-Kommission will unter dem Stichwort Local Needs, local Responses das Prinzip der Subsidiarität weiter stärken. Die Mitgliedstaaten sollen national angepasste Standards für alle von der EU vorgeschriebenen GAECs und SMRs definieren.

Die bisherigen Agrarumweltmaßnahmen der zweiten Säule der GAP werden ausdrücklich um den Klimaschutz ergänzt und heißen künftig Agri-environment-climate measures (AECMs) . Die Maßnahmen sollen übergeordneten Zielen wie dem Erhalt von Ökosystemen oder der Ressourceneffizienz dienen. Nicht nur Landwirte können teilnehmen. Alle EU-Mitgliedstaaten müssen AECMs anbieten und dafür mindestens 30 Prozent ihres Budgets für die ländliche Entwicklung aufwenden. Außerdem liegt es im nationalen Ermessen, weitere 15 Prozent aus der ersten Säule umzuschichten.

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