Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Direktzahlungen

Unmittelbare Zahlungen des Staates an die Landwirte mit dem Ziel, sie an der allgemeinen Wohlstands- und Einkommensentwicklung teilnehmen zu lassen wie es beispielsweise so im deutschen Landwirtschaftsgesetz definiert ist. Sie lösten erzeugungsabhängige Subventionen ab, nachdem in der Uruguay-Runde zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen deren Abschaffung beschlossen worden war.

Direktzahlungen sind nicht produktgebundene Subventionen und als solche an konkrete (sich ändernde) Auflagen geknüpft. Von allen westlichen Industrienationen werden Direktzahlungen geleistet.

Neben Direktzahlungen zum Ausgleich von Standortnachteilen und Bewirtschaftungserschwernissen, z. B. im Berggebiet (Hangzulage), gibt es Direktzahlungen für „freiwillig“ erbrachte Leistungen (z. B. Sömmerungsbeiträge in der Schweiz). Direktzahlungen sind ein zentrales Steuerungsinstrument der Agrarpolitik. Es gibt allgemeine Direktzahlungen (grundsätzlich nicht nach Nutzung oder Gebiet differenziert) und ökologische Direktzahlungen (an konkrete Maßnahmen geknüpft).

Direktzahlungen in der EU

Direktzahlungen sind ein Kernelement der EU-Agrarförderung. In der aktuellen Ausgestaltung wird mit diesem Instrument die Einkommens- und Risikoabsicherung landwirtschaftlicher Betriebe in Form einer von der Produktion unabhängigen Zahlung unterstützt.

Darüber hinaus honorieren die Direktzahlungen gesellschaftliche Leistungen der Landwirtschaft, die nicht über den Markt entgolten werden. Die Direktzahlungen dienen auch als finanzieller Ausgleich für hohe Standards, die Landwirtinnen und Landwirte in Deutschland und der EU in den Bereichen Umweltschutz-, Tierschutz- und Verbraucherschutz erfüllen und die weit höher sind als in vielen Nicht-EU-Staaten.

Ab 2023 gilt ein neues Fördersystem im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU. Erstmals werden beide „Säulen“ der GAP, die grundsätzlich erhalten bleiben, in einem gemeinsamen Rahmen zusammengefasst, dem sogenannten Strategieplan.

Darüber hinaus honorieren die Direktzahlungen gesellschaftliche Leistungen der Landwirtschaft, die nicht über den Markt entgolten werden. Die Direktzahlungen dienen auch als finanzieller Ausgleich für hohe Standards, die Landwirtinnen und Landwirte in Deutschland und der EU in den Bereichen Umweltschutz-, Tierschutz- und Verbraucherschutz erfüllen und die weit höher sind als in vielen Nicht-EU-Staaten.

Ab 2023 gilt ein neues Fördersystem im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU. Erstmals werden beide „Säulen“ der GAP, die grundsätzlich erhalten bleiben, in einem gemeinsamen Rahmen zusammengefasst, dem sogenannten Strategieplan.

Der nationale Strategieplan Deutschlands wurde Ende 2022 von der Europäischen Kommission genehmigt. Eine Kurzbeschreibung finden Sie hier. Den gesamten Strategieplan finden Sie hier.

Der genehmigte Strategieplan ist Grundlage für die Agrarzahlungen ab dem Jahr 2023.

Weitere Informationen:

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