Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Direktzahlungen

Unmittelbare Zahlungen des Staates an die Landwirte mit dem Ziel, sie an der allgemeinen Wohlstands- und Einkommensentwicklung teilnehmen zu lassen wie es beispielsweise so im deutschen Landwirtschaftsgesetz definiert ist. Sie lösten erzeugungsabhängige Subventionen ab, nachdem in der Uruguay-Runde zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen deren Abschaffung beschlossen worden war.

Direktzahlungen sind nicht produktgebundene Subventionen und als solche an konkrete (sich ändernde) Auflagen geknüpft. Von allen westlichen Industrienationen werden Direktzahlungen geleistet.

Neben Direktzahlungen zum Ausgleich von Standortnachteilen und Bewirtschaftungserschwernissen, z. B. im Berggebiet (Hangzulage), gibt es Direktzahlungen für „freiwillig“ erbrachte Leistungen (z. B. Sömmerungsbeiträge in der Schweiz). Direktzahlungen sind ein zentrales Steuerungsinstrument der Agrarpolitik. Es gibt allgemeine Direktzahlungen (grundsätzlich nicht nach Nutzung oder Gebiet differenziert) und ökologische Direktzahlungen (an konkrete Maßnahmen geknüpft).

Direktzahlungen in der EU

Direktzahlungen sind ein Kernelement der EU-Agrarförderung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik. Mit diesem Instrument wird die Einkommens- und Risikoabsicherung landwirtschaftlicher Betriebe in Form einer von der Produktion unabhängigen Zahlung unterstützt. Die Auswirkungen der zum Teil erheblichen Schwankungen der Agrarpreise werden damit abgefedert.

Darüber hinaus entgelten die Direktzahlungen pauschal gesellschaftliche Leistungen der Landwirtschaft, die nicht über den Markt entgolten werden. Sie dienen als finanzieller Ausgleich für hohe Standards, denn die Landwirte in Deutschland und der EU wirtschaften unter weit höheren Umweltschutz-, Tierschutz- und Verbraucherschutzstandards als Landwirte in manchen Nicht-EU-Staaten. Durch ihre Arbeit erhalten und pflegen sie wertvolle Kulturlandschaften und natürliche Ressourcen, erhöhen als Arbeitgeber die Attraktivität und Besiedelung ländlicher Räume und erzeugen nachwachsende Rohstoffe für andere Wirtschaftsbereiche.

Struktur des EU-Agrarhaushalts 1922 und 2023

2022 entfallen 69 Prozent der EU-Agrarausgaben von 56,6 Milliarden Euro auf Direktzahlungen, 5 Prozent auf Agrarmarktausgaben, 26 Prozent kommen der Ländlichen Entwicklung zugute. 1991 wurden noch 91 Prozent der EU-Agrarausgaben für die Marktstützung (Exporterstattungen, Lagerhaltung) verwendet. Kehrseite dieser Entwicklung ist, dass die Landwirtschaft in relativ hohem Maße von den Direktzahlungen abhängig geworden ist. Unter den EU-Agrarausgaben für die Marktstützung spielen die Exporterstattungen seit 2013 keine Rolle mehr. Im Jahr 1993 betrugen die Exporterstattungen noch über 10 Milliarden Euro.

Quelle: Europäische Kommission nach DBV Situationsbericht 2022/23

Reform 2015: Direktzahlungen und Greening

Mit der Ende 2013 beschlossenen Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik wurde das Direktzahlungssystem grundlegend überarbeitet. Damit sollen die Zahlungen noch stärker als bisher auf die Entlohnung bestimmter gesellschaftlicher Leistungen orientiert werden.

Kernelemente des neuen Systems sind:

Seit dem Jahr 2015 sind in Deutschland folgende Zahlungen an die Stelle der bisherigen Betriebsprämie getreten:

Inzwischen sind

vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bekannt gemacht worden.

Die oben genannten Zahlungen werden nur gewährt, wenn grundlegende Anforderungen an die Betriebsführung erfüllt sind (Cross-Compliance). Diese Grundanforderungen ergeben sich aus EU-Verordnungen und Richtlinien für die Bereiche des Natur-, Umwelt- und Tierschutzes sowie Standards für die Erhaltung von Flächen in "gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand".

Da die Betriebe in der EU sehr unterschiedlich groß sind, hat sich eine Schieflage ergeben. 80 Prozent der Direktzahlungen gehen an nur 20 Prozent der Berechtigten. Mehr als 30 Prozent der Gesamtsumme entfallen auf nur 131.000 der insgesamt 6,7 Millionen Betriebe. Dabei handelt es sich um Betriebe, deren Einkommen ohnehin deutlich über dem EU-Durchschnitt liegt.

Weitere Informationen:

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