Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Cross-Compliance

Bezeichnung für die Verknüpfung der Einkommensstützung mit der Einhaltung der Vorschriften der Europäischen Union.

Das bisherige Verfahren aus Cross Compliance und Greening ist abgelöst worden von der neuen Konditionalität mit höheren Auflagen beispielsweise bei den Themen Brachflächen, Fruchtwechsel, Winterbegrünung oder Grünlanderhalt.

Funktionsweise der Cross-Complicance

Landwirte müssen eine Reihe von Grundregeln einhalten, um eine Einkommensstützung von der EU zu erhalten. Die Verknüpfung der Einhaltung dieser Vorschriften mit der den Landwirten gewährten Unterstützung wird als Cross-Compliance bezeichnet.

Zu den Vorschriften, die Landwirte einhalten müssen, zählen

Landwirte, die gegen EU-Recht in den Bereichen Umwelt, öffentliche Gesundheit, Tiergesundheit, Tierschutz oder Bodenbewirtschaftung verstoßen, erhalten weniger EU-Fördermittel und können mit weiteren Sanktionen belegt werden.

Grundanforderungen an die Betriebsführung

Alle Landwirte müssen, unabhängig davon, ob ihnen Beihilfen im Rahmen der GAP gewährt werden, die Grundanforderungen an die Betriebsführung einhalten.

Zu diesen Grundanforderungen zählen die EU-Vorschriften über die öffentliche Gesundheit, Tiergesundheit, Pflanzengesundheit, der Tierschutz sowie der Umweltschutz.

Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand

Zusätzlich zu den Grundanforderungen an die Betriebsführung müssen Landwirte, denen Beihilfen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik gewährt werden, die EU-Standards in Bezug auf den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen (GLÖZ) einhalten.

Diese Standards sind dafür konzipiert,

Sanktionen bei Verstößen

Im Rahmen der Cross-Compliance-Regelung können Landwirten, die gegen EU-Vorschriften verstoßen, die folgenden Fördermittel gekürzt werden:

Weitere Informationen:

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