Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Grüne Gentechnik

Der Begriff "Grüne Gentechnik" oder auch "Agrogentechnik" bezeichnet gentechnische Verfahren in der Pflanzenzüchtung, mit denen das Erbgut von Pflanzen so verändert wird, wie es auf natürliche Weise durch Kreuzen und/oder natürliche Rekombination nicht vorkommt.

Insbesondere bezeichnet der Begriff Verfahren zur Herstellung von pflanzlichen gentechnisch veränderten Organismen (GVO), in deren Erbgut gezielt einzelne Gene eingeschleust werden. Stammen diese Gene von anderen Arten, entstehen transgene Pflanzen. Die Grüne Gentechnik ist somit Bestandteil der Grünen Biotechnologie, wobei sich die Bezeichnung „grün“ in Abgrenzung zur „roten“ Biotechnologie und „weißen“ Biotechnologie auf die Anwendung an Pflanzen bezieht.

Gegenwärtig werden weltweit überwiegend gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut, die resistent gegen Insekten oder tolerant gegenüber bestimmten Herbiziden sind. Weitere Züchtungsziele sind die Erhöhung des Ertragspotentials, eine bessere Widerstandsfähigkeit gegen Krankheiten, Hitze, Trockenheit, Kälte oder Überschwemmungen, die Verbesserung der Produktqualität z.B. bei den Vitaminen oder Fettsäuren sowie die Entwicklung von Pflanzen, die sich besser zur Erzeugung von industriellen Rohstoffen eignen oder die bei der Herstellung von Medikamenten verwendet werden können.

Die Zulassung des Anbaus und des Inverkehrbringens gentechnisch veränderter Pflanzen richtet sich weitgehend nach europäischem Recht. Im deutschen Gentechnikrecht werden die Rahmenbedingungen für die Anbaupraxis gentechnisch veränderter Pflanzen definiert. Ziel ist dabei die Koexistenz, also der Ausgleich zwischen den Interessen der Landwirte, die gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen wollen und denjenigen, die ohne diese Pflanzen wirtschaften möchten.

Der Agro-Gentechnik hat in Europa einen schlechten Stand. Nur noch fünf EU-Staaten bauen gentechnisch veränderte Pflanzen (GVO) an - Tendenz sinkend. Mit der neu beschlossenen EU-Regelung dürfen die Mitgliedsstaaten nun offiziell den Anbau von gv-Pflanzen auf ihrem Hoheitsgebiet verbieten. In Deutschland werden bereits seit 2012 keine gentechnisch veränderten Pflanzen mehr angebaut. Gleichzeitig hat Europa weltweit die strengsten Zulassungs- und Kennzeichnungsvorschriften für gentechnisch veränderte Lebensmittel.

Die Frage, ob die Anwendung der Grünen Gentechnik wünschenswert oder abzulehnen sei, wird lebhaft und in verschiedenen Regionen der Welt unter vielen unterschiedlichen Gesichtspunkten diskutiert. Dabei spielen unter anderem Aspekte der Ernährungssicherheit, des Umweltschutzes, der Wirtschaftlichkeit und des Verhältnisses der Gentechnik zur „Natürlichkeit“ eine Rolle.

Fakten zum Thema Grüne Gentechnik:

  1. Zum Anbau in der Europäischen Union zugelassene GVO-Pflanzen
    In der EU sind bisher nur zwei gentechnisch veränderte Pflanzen zum Anbau zugelassen worden. Seit 1998 wird der gentechnisch veränderte Mais MON 810 des Herstellers Monsanto kommerziell angebaut. Die Gentechnik-Kartoffel Amflora war von 2010 bis 2013 zugelassen. Im Dezember 2013 wurde die Zulassung vom EU-Gerichtshof aufgrund von Verfahrensfehlern kassiert. Die Knolle wird ohnehin seit 2011 in der EU nicht mehr angebaut.
  2. Welche EU-Länder bauen gv-Pflanzen an?
    Gentechnisch veränderte Pflanzen werden aktuell in Spanien, Portugal, Tschechien, Rumänien und der Slowakei angebaut. Spitzenreiter ist Spanien - dort wird in Europa der meiste Gen-Mais angebaut. Die gv-Maisflächen erreichten 2013 137.000 Hektar - gut 30 Prozent der Maiserzeugung in Spanien. 2014 ging der Anbau von Bt-Mais in Spanien wieder zurück. In Portugal stiegen die Bt-Mais-Flächen 2012 auf 9.300 Hektar, gingen danach jedoch um 12 Prozent auf 8.100 Hektar zurück. Als Gründe für den Rückgang werden der schwache Schädlingsbefall 2012 und die strikten Koexistenz-Auflagen genannt. In Polen war zwar der Handel mit MON810-Saatgut verboten, es wurde aber aus den Nachbarländern eingeführt und 2012 auf einer Fläche von 4.000 Hektar angebaut. Seit 2013 ist auch der Anbau von MON810-Mais in Polen verboten.
  3. Welche EU-Länder lassen den Anbau nicht zu?
    In Frankreich und Deutschland gelten weiterhin die 2008 bzw. 2009 von den Regierungen verhängten nationalen Anbauverbote für gentechnisch veränderten Bt-Mais (MON810). Beide Länder haben die nach EU-Recht erteilte Zulassung ausgesetzt. Auch in Österreich, Griechenland, Luxemburg und Ungarn bleibt der Anbau von MON810-Mais verboten.
  4. Erlassung von nationalem Anbauverbot
    Ein nationales Anbauverbot muss für jede gv-Pflanze, die sich im EU-Zulassungsverfahren befindet, einzeln erteilt und begründet werden. Das EU-Land darf als Begründung nur sozioökonomische, landwirtschaftspolitische oder kulturelle Gründe heranziehen, nicht jedoch Zweifel an der Umwelt- und Produktsicherheit. 
  5. Bringt der Anbau höhere Erträge?
    An der Frage, ob der Anbau von GVO höhere Erträge als bei konventionell gezüchteten Pflanzen bringt, scheiden sich die Geister. Laut einer Meta-Studie der Universität Göttingen, bei der Wissenschaftler 147 Studien zum Anbau gentechnisch veränderte Pflanzen auswerteten, steigen die Erträge im Schnitt um 21 Prozent pro Hektar und die Gewinne der Landwirte sogar um bis zu 69 Prozent an.
    Die Wissenschaftler der ETH Zürich, der Universität von Canterbury in Neuseeland und des Genok-Zentrums in Norwegen kommen zu einem anderen Ergebnis. Im Vergleich zu EU-Ländern, die keinen MON810-Mais anbauten, stiegen die Mais-Erträge in Spanien weniger stark. Auch in den USA, wo gentechnisch veränderter Mais gut 80 Prozent der Maisproduktion ausmacht, stiegen die Erträge pro Hektar langsamer als in der Schweiz, Österreich und Deutschland.
  6. Zulassung und Sicherheitsbewertung
    Für die Sicherheit gentechnisch veränderter Lebens- und Futtermittel wird ein hoher Prüf- und Forschungsaufwand betrieben. In der EU dürfen gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel nur nach einer umfassenden Prüfung im Stufenprinzip, die häufig mehrere Jahre dauert, zugelassen werden.
    Die genehmigten Anbaustandorte werden in ein öffentlich zugängliches Register eingetragen. Als weitere Sicherheitsmaßnahme wird die Zulassung zum Inverkehrbringen auf maximal zehn Jahre begrenzt. Danach kann der Antrag erneuert werden.
  7. Wie hoch ist die Gefahr eines Gentransfers?
    Die Auswirkungen einer Übertragung von gentechnisch veränderten Eigenschaften auf artverwandte (vertikaler Gentransfer), aber auch auf artfremde Organismen wie etwa auf Bodenbakterien werden in den Zulassungsverfahren geprüft. Der horizontale Gentransfer ist extrem selten und führt bei den bisher zugelassenen  gv-Nutzpflanzen zu keinen schädlichen Effekten, da die verwendeten Gene fast ausnahmslos aus in der Natur vorkommenden Organismen stammen.
    Der vertikale Gentransfer tritt dagegen regelmäßig bei Pflanzen gleichen Verwandtschaftsgrades in der Natur auf. Er ist damit auch für gentechnisch veränderte Pflanzen zu erwarten. Eine Zulassung von gentechnisch verändertem Raps für den Anbau in Europa ist genau aus diesem Grund heftig umstritten. Raps verfügt über einige verwandte Arten in der Wildflora, so dass eine Auskreuzung nicht vollständig zu begrenzen ist und somit bewertet werden muss, ob eine Ausbreitung wissentlich in Kauf genommen werden kann.
    Für die einzigen bis heute in Europa zum Anbau zugelassenen gentechnisch veränderten Nutzpflanzenarten, den Mais und die Kartoffel, ist ein Gentransfer mangels verwandter Wildpflanzen ausgeschlossen. Die Maispflanze stammt aus den Tropen und Subtropen und ist in Europa selbst nicht überlebensfähig. Kartoffeln können sich in Europa in natürlichen Lebensräumen nicht ansiedeln.
  8. Import von gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln
    In der EU dürfen gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel nicht ohne Zulassung in Verkehr gebracht werden. Deshalb ist die Einfuhr aus Drittstaaten in die EU nur für die gentechnisch veränderten Nutzpflanzen erlaubt, für die es eine der derzeit rund 50 Zulassungen gibt. Dabei handelt es sich um verschiedene Sorten von Mais, Baumwolle, Soja und Raps sowie eine Zuckerrübensorte.
    Deutschland und die EU importieren rund 35 Millionen Tonnen Sojabohnen aus Nord - und Südamerika pro Jahr. Bei der statistischen Erfassung der Futtermittelimporte wird nicht zwischen gentechnikfreier und gentechnisch veränderter Importware unterschieden, sodass exakte Angaben zur Höhe des Anteils an importierten, gentechnisch veränderten Futtermitteln nicht möglich sind. Importiertes Soja ist allerdings fast immer gentechnisch verändert, da sich insbesondere in den Haupterzeugerländern USA, Brasilien und Argentinien der Anbau gentechnisch veränderter Sorten mit rund 90 bis 100 Prozent Anbaufläche als Standard etabliert hat. Auch als Tierfutter importierter Mais oder Raps kann gentechnisch verändert sein. 
  9. EU-Vorschrift: Kennzeichungpflicht Gentechnik
    Gentechnisch veränderte Organismen (GVO), sowie Lebensmittel und Futtermittel, die aus GVO bestehen, oder diese enthalten, müssen nach der EU-Verordnung gekennzeichnet werden. Von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind Produkte, die von Tieren stammen, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden und auch Lebensmittel, die zufällige oder technisch unvermeidbare Spuren von GVO oder daraus hergestelltem Material bis zu einem Anteil von höchstens 0,9 Prozent enthalten. In letzterem Fall müssen die betroffenen Unternehmer nachweisen, dass sie geeignete Schritte unternommen haben, um das Vorhandensein von Verunreinigungen mit GVO zu vermeiden. Gleiches gilt für den Umgang mit Futtermitteln.
  10. Siegel "Ohne Gentechnik"
    Da eine verbindliche Kennzeichnung für Produkte von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden, bislang auf europäischer Ebene nicht möglich ist, hat das BMEL 2008 die Regelung für eine freiwillige "Ohne Gentechnik"-Kennzeichnung von Lebensmitteln eingeführt. Das Siegel wird vom Verband "Lebensmittel ohne Gentechnik e.V." (VLOG) vergeben, dem das BMEL die Markenrechte übertragen hat.
    Bei tierischen Lebensmitteln wie Fleisch, Milch oder Eiern sowie bei Lebensmitteln, die tierische Produkte enthalten, gilt: Sie dürfen die Kennzeichnung "Ohne Gentechnik" nur dann tragen, wenn auch die Tiere selbst innerhalb strenger Fristen nicht mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert wurden. Im Tierfutter dürfen jedoch mit Hilfe der Gentechnik hergestellte Vitamine und Zusatzstoffe wie z.B. Aminosäuren verwendet werden. Als "gentechnisch verändert" müssen diese nur dann gekennzeichnet werden, wenn sie gentechnisch veränderte Pflanzen enthalten oder daraus hergestellt wurden. (agrarheute 2017)

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