Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Quotenregelung

Eine rechnerische Vereinbarung, nach der ein Ganzes (z.B. eine Abliefermenge) auf verschiedene Einzelne (z. B. einzelne Länder, einzelne Landwirte) aufgeteilt wird.

Die Quotenregelung der Gemeinsame Agrarpolitik war eine spezielle Maßnahme der früheren EG-Marktorganisationen für Milch, Zuckerrüben, Agraralkohol, Kartoffelstärke sowie (nur in den alten Bundesländern) bei Mutterkühen und Schafen.

Mit ihrer Hilfe sollte verhindert werden, dass das Angebot die Nachfrage in der EG bei vorgegebenen, produktionskostenorientierten Preisen nicht in unangemessener Weise übersteigt. Nachdem beispielsweise der Milchmarkt beträchtliche (und teuer zu beseitigende) Überschüsse produzierte, wurde 1984 die Milch-Garantiemengen-Begrenzung (Milchkontingentierung) eingeführt. Ausgehend von den Produktionsmengen aus den früheren Jahren wurde für jeden Betrieb ein bestimmtes Kontingent festgelegt, das der Bauer an die jeweilige Molkerei verkaufen durfte. Sobald die Produktion die vereinbarte Garantiehöchstmenge (Stabilisator) überschreitet, wurden die Beihilfezahlungen an die Landwirte nicht nur für die die Garantiehöchstmenge überschreitende Menge, sondern für die gesamte Produktion automatisch gekürzt. Die Molkerei konnte die Milch und Milchprodukte auf dem freien Markt absetzen oder die Überschüsse - allerdings nur in Form von Butter und Milchpulver - an die frühere Bundesanstalt für Landwirtschaftliche Marktordnung zum Interventionspreis abgeben. Wirtschaftete die Molkerei gut, setzte sie also viele Milcherzeugnisse auf dem Markt ab, konnte sie den Bauern auch gute Preise für deren Milch zahlen. Musste dagegen eine große Menge Butter und Milchpulver an den Staat verkauft werden, war der Verdienst der Molkerei geringer, die sogenannten Milchauszahlungspreise an die Bauern rutschten ab. Die Quotenregelung war ein erster Schritt um den verhängnisvollen Kreislauf von Überschüssen und Subventionen im Rahmen der EG-Marktordnung zu stoppen.

Die EU-Milchquotenregelung ist zum 31. März 2015 ausgelaufen. Rückblickend scheint die Quotenregelung ihre Ziele (Beseitigung der starken Überproduktion, Sicherung der Einkommen der Milcherzeuger und des Fortbestands der Milchviehbetriebe) nicht erreicht zu haben: Sie hat weder zu stabilen Erzeugerpreisen geführt noch den Strukturwandel aufgehalten:

Ab 1. Oktober 2017 sind als wesentliche Elemente der EU-Zuckermarktregelung entfallen

Weitere Maßnahmen zur Begrenzung von Produktionsmengen sind bzw. waren Höchstmengenbegrenzungen, z.B. für Getreide, Raps, Sonnenblumen, Olivenöl, ferner Flächenstillegungen, die Extensivierung, also der Verzicht auf maximale Erträge. Bei Rindfleisch ist die Prämienvergabe an einen Besatzdichtefaktor gebunden, bei Qualitätswein gibt es eine Hektarertragsregelung.

Als Alternative zur Kontingentierung wird auch immer wieder ein radikal anderer Weg zur Beseitigung von Überflüssen vorgeschlagen. Dabei soll die Produktion an die Ansprüche von Umwelt und Tier gebunden werden. Dürfte jeder Landwirt nur so viele Tiere halten, wie sein Boden den anfallenden Wirtschaftsdünger ohne nachteilige Folgen vertragen kann, käme es zu einer raschen Reduzierung der Viehzahlen. Eine ernsthafte Anwendung des geltenden Tierschutzgesetzes könnte die wuchernde Produktion und intensive Haltung bei Rind, Schwein und Huhn so nachhaltig beschneiden, daß die Preise für tierisches Eiweiß wegen des knapper werdenden Angebots steigen würden. Abgeschottete Grenzen wären aber eine notwendige Begleitmaßnahme, Handelskonflikte die wahrscheinliche Folge. Eine Globalisierung solchen Verfahrens ist vorerst utopisch, eine Europäisierung wird dagegen für möglich und dringend geboten gehalten.

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