Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Interventionspreis

Ein von der Europäischen Union festgelegter garantierter Mindestpreis für bestimmte Agrarprodukte wie Getreide oder Butter. Er bildete vor allem in der Vergangenheit die Grundlage für das Preissystem für landwirtschaftliche Erzeugnisse innerhalb der EU – im Gegensatz zu den Weltmarktpreisen, die starken Schwankungen unterliegen können, da sie auf dem Verhältnis von Angebot und Nachfrage basieren. Der Interventionspreis wird vor allem aus den Schwellenpreisen der Produkte abgeleitet, die vom Weltmarkt in die EU importiert werden und kann künstlich auf hohem Niveau gehalten werden, um den gemeinsamen Binnenmarkt zu schützen.

Für eine Vielzahl von Produkten, die in der EU einer Marktordnung unterlagen wie Milch, Zucker oder Getreide, stellte der Interventionspreis die Untergrenze des Binnenpreisniveaus dar. Wurde diese Grenze unterschritten, mussten die Ankaufstellen der EU die angebotenen Mengen zum Interventionspreis aufkaufen. Den Erzeugern wurde somit ein Mindestpreis garantiert. Die Interventionspreise wurden in jedem Wirtschaftsjahr von den Gremien der EU neu festgelegt.

Da dieses Vorgehen Anreize zur Überproduktion schuf, wird die Festsetzung von Interventionspreisen in den letzten Jahren mehr und mehr zurückgenommen. Mit der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik sind die Interventionspreise weitgehend weggefallen.

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