Dorferneuerung
Maßnahmen zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft, im ländlichen Gewerbe sowie der Lebensverhältnisse der dörflichen Bevölkerung, zur Weiterentwicklung ländlich geprägter Dörfer in ihrer wirtschaftlichen, ökologischen und kulturellen Bedeutung und zur Erhaltung der Vielfalt ländlicher Räume. Die Dorferneuerung hat die Siedlungseinheit als unverwechselbares Ganzes im Blick und berücksichtigt die strukturellen und funktionalen Verflechtungen des Dorfes mit seiner Umgebung.
An der Dorferneuerung sind neben der Flurbereinigung Fachplanungen bzw. Fachbehörden der Landwirtschaft, des Heimatschutzes und der Denkmalpflege sowie des sog. Städtebaus beteiligt. Sie wird so als integrale politische Aufgabe verstanden. Grundlage für die Dorferneuerung bildet der Dorferneuerungsplan. Er muß in Text und Karte eine Bestandsaufnahme, eine Bestandsbewertung und Entwicklungsprognose sowie ein Planungskonzept mit Maßnahmenkatalog und zu veranschlagenden Kosten enthalten.
Dorfentwicklung und Dorfsanierung sind dem Begriff Dorferneuerung untergeordnete Begriffe, die sich auf die Orte selbst beziehen. Die Maßnahme der Dorfsanierung hat sich von einer Modernisierung und teilweisen Beseitigung des Dorfkerns in eine Erhaltungsmaßnahme gewandelt. Diese mündet idealerweise in eine Dorfentwicklung, die darauf abzielt, den alten Dorfkern mit den Neubaugebieten zu verbinden und aus beiden eine ländliche Siedlung mit eigenem Gepräge zu formen.
Bund und Länder fördern seit 1984 im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) gemeinsam Maßnahmen zur Dorferneuerung, zusätzlich auch mit Hilfe von Wettbewerben wie "Unser Dorf soll schöner werden". Die von den Landwirtschaftsministerien betreuten Programme nach der GAK sind noch stark an landwirtschaftlichen Problemstellungen orientiert.
Fördermaßnahmen sollen
- ländliche Siedlungen als Standort land- und forstwirtschaftlicher Betriebe erhalten und verbessern,
- die Wirtschaftserschwernisse land- und forstwirtschaftlicher Betriebe mit den Erfordernissen zeitgemäßen Wohnens und Arbeitens in Einklang bringen,
- der Abwanderung aus strukturschwachen Regionen entgegenwirken,
- nachteilige Umweltwirkungen auf die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe beseitigen oder mildern
- die innerörtlichen Verkehrs- und Gewässerverhältnisse regeln,
- Infrastruktur- sowie Freizeit- und Erholungseinrichtungen für den örtlichen Bedarf schaffen,
- Lebensräume für Pflanzen und Tiere sichern und verbessern sowie sonstige Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltsituation fördern,
- die Nutzung regenerativer Energien und umweltfreundlicher Produktionsweisen fördern,
- die Identität der Gemeinden und Ortsteile als ländliche Siedlungen durch ortsbildprägende Erhaltungs- und Gestaltungsmaßnahmen stärken,
- erhaltenswerte Gebäude ggf. neuen "dorfgerechten" Nutzungen zuführen,
- einer Verödung der Ortskerne entgegenwirken,
- die Identifikation der Bürger mit ihrem Dorf stärken (die Initiative und Gestaltung zur Dorferneuerung sollte von den Gemeinden ausgehen und sie sollte vorrangig von den Bürgern betrieben werden).
Weitere Informationen:
- Europäische ARGE Landentwicklung & Dorferneuerung - Startseite
- Dorferneuerung - Bayern (Historisches Lexikon Bayerns)