Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes"

In Deutschland ist die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) ein wesentliches Element der Nationalen Strategie für die Entwicklung ländlicher Räume. Die GAK ist das wichtigste nationale Förderinstrument für eine leistungsfähige, auf künftige Anforderungen ausgerichtete und wettbewerbsfähige Land- und Forstwirtschaft, den Küstenschutz sowie vitale ländliche Räume. Sie enthält eine breite Palette von Agrarstruktur- und Infrastrukturmaßnahmen und deckt damit in weiten Teilen den Anwendungsbereich der ELER-Verordnung ab. Zusammen mit den Ländermitteln betragen die Gesamtmittel der GAK über 1 Milliarde Euro pro Jahr.

Durch die Aufnahme von Artikel 91a in das Grundgesetz wurde 1969 die Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes zur Gemeinschaftsaufgabe erklärt. Bei der Erfüllung dieser Aufgabe, deren Durchführung den Ländern obliegt, wirkt der Bund mit, weil die Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes für die Gesamtheit der Lebensverhältnisse in Deutschland bedeutsam ist. Die gemeinsame Verantwortung von Bund und Ländern dokumentiert sich in einer gemeinsamen Planung und Finanzierung der Maßnahmen.

Zur Erfüllung der Gemeinschaftsaufgabe wird für den Zeitraum einer vierjährigen Finanzplanung ein gemeinsamer Rahmenplan von Bund und Ländern aufgestellt. Der GAK-Rahmenplan bezeichnet die Maßnahmen einschließlich der mit ihnen verbundenen Zielstellungen, er beschreibt die Fördergrundsätze, Fördervoraussetzungen sowie die Art und die Höhe der Förderungen.

Beschlossen wird der Rahmenplan durch den Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK), in dem die Agrarminister von Bund und Ländern sowie der Bundesminister der Finanzen zusammenkommen.

Einzelheiten zu den Grundsätzen, Zielen und Verfahrensfragen sind im Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK-Gesetz - GAKG) geregelt.

Im Rahmen der GAK stellten Bund und Länder 2019 1,385 Milliarden Euro bereit, um Maßnahmen der ländlichen Entwicklung wie Regionalmanagement, ländliche Infrastruktur (u.a. Wegebau, Breitbandausbau), Flurneuordnung, Dorferneuerung oder Umnutzung dörflicher/landwirtschaftlicher Bausubstanz zu fördern. Bund und Länder teilen sich die Ausgaben im Verhältnis 60 zu 40 (Küstenschutz 70 zu 30). Aus Sicht der Landwirtschaft haben die einzelbetrieblichen Maßnahmen einen besonders hohen Stellenwert, darunter insbesondere die Agrarinvestitionsförderung, die Agrarumweltmaßnahmen und die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete. 

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