Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Agrarstrukturpolitik

Unter bestimmten Leitbildern und Zielvorstellungen hinsichtlich der einzelnen Elemente der Agrarstruktur stehender Teilbereich der Politik. Sie umfasst vor allem jene Maßnahmen, die auf eine Beeinflussung der Faktoreinsatzstruktur landwirtschaftlicher Betriebe und der räumlichen Verteilung der landwirtschaftlichen Produktion abzielen.

Entsprechend unterscheidet man sektorale und regionale Agrarstrukturpolitik. Sektorale Agrarstrukturpolitik beeinflusst direkt die Agrar- und Betriebsstruktur und soll i.d.R. zu einer Verbesserung der Produktionsgrundlagen und zu einer Erhöhung der Einkommenskapazitäten landwirtschaftlicher Betriebe führen. Regionale Agrarstrukturpolitik beeinflusst die regionale Wirtschaftsstruktur und soll zu einem erhöhten Wirtschaftspotenzial ländlicher Regionen führen. Die Agrarstrukturpolitik gehört neben der , die auf die sektorale und räumliche Verteilung von Produktionsfaktoren abzielen. Entsprechend unterscheidet man sektorale und regionale Agrarstrukturpolitik. Sektorale Agrarstrukturpolitik beeinflusst direkt die Agrar- und Betriebsstruktur und soll i.d.R. zu einer Verbesserung der Produktionsgrundlagen und zu einer Erhöhung der Einkommenskapazitäten landwirtschaftlicher Betriebe führen. Regionale Agrarstrukturpolitik beeinflusst die regionale Wirtschaftsstruktur und soll zu einem erhöhten Wirtschaftspotenzial ländlicher Regionen führen. Die Agrarstrukturpolitik gehört neben der Agrarpreispolitik zu den grundlegenden Instrumenten der Agrarpolitik.

In Deutschland sind für die Agrarstrukturpolitik die Länder zuständig; damit haben die Länder auch deren Finanzierung allein zu tragen. Da bundesgesetzliche Vorgaben für die Agrarstrukturförderung nicht vorhanden sind, die Länder unterschiedlich wohlhabend sind und auch agrarpolitisch unterschiedliche Vorstellungen haben, würde dieses System in Deutschland zu großen Unterschieden in der Förderung der Agrarstruktur führen. Dies würde dem Verfassungsziel, die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland herzustellen, widersprechen.

Deshalb hat der Verfassungsgeber festgestellt, dass die Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes Aufgaben sind, die für die Gesamtheit des Staates bedeutsam sind und für die eine Mitwirkung des Bundes erforderlich ist. Mit der Einfügung von Artikel 91a in das Grundgesetz wurde die "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" 1969 zu einer Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern erhoben. In den Bund-Länder-Beratungen über eine Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung wurde die Fortführung dieser Gemeinschaftsaufgabe bestätigt; die rechtliche Umsetzung der Ergebnisse erfolgte im Jahr 2006.

Zu den „klassischen“ Instrumenten der sektoralen Agrarstrukturpolitik im überbetrieblichen Bereich zählen die Flurbereinigung, wasserwirtschaftliche Maßnahmen, Forschung, Beratung und Ausbildung sowie die Förderung der Vermarktung und der Beschaffung im Agrarbereich. Im betrieblichen Bereich gehören Investitionsbeihilfen, aber auch die Förderung der Betriebsaufgabe zur sektoralen Agrarstrukturpolitik. Zur regionalen Agrarstrukturpolitik gehören Infrastrukturmaßnahmen, ländliche Entwicklungsprogramme, Dorferneuerung, Förderung des Agrartourismus.

Zunehmend wird Agrarstrukturpolitik auch auf der Ebene der EU gestaltet und über die Strukturfonds (sog. Zweite Säule) finanziert.

In Entwicklungsländern liegt der Schwerpunkt der Agrarstrukturpolitik bei der Reform der Eigentums- und Besitzverhältnisse und auf der Bodenbewirtschaftungsreform zur Steigerung der Produktion.

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