Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Trockenmauer

Trockenmauern sind Mauerwerke aus Bruch- bzw. Natursteinen (regional auch „Klaubsteinmauern"), die ohne Zuhilfenahme von Mörtel errichtet werden.Sie zählen zu den ältesten Kulturtechniken der Agrarlandschaft. Besonders prägend sind sie im Steillagenweinbau (z. B. an Neckar, Mosel oder Rhein), auf Magerweiden im Alpen- und Mittelgebirgsraum sowie zur Erosionsbremse und Flurgrenze im mediterranen Raum.

Trockenmauern sind nicht nur ästhetische Elemente im Agrarraum, sondern auch ökologisch wertvolle Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Sie bieten insbesondere wärme- und trockenheitsliebenden Arten, eine optimale Lebensgrundlage. Kleintiere wie Kröten, Eidechsen und Molche oder Insekten wie Hummeln, Wildbienen und Laufkäfer finden hier Unterschlupf. An Pflanzen kommen vor allem wärmeliebende Arten vor, in je nach Standortbedingungen variierenden Pflanzengesellschaften.

Trockenmauern können als Grundstücksabgrenzung, gestalterisches Element und Gliederung des Geländes oder zur Absicherung bzw. als Stütze von Gartenwegen, Terrassen oder Böschungen verwendet werden. Als freistehende Weidemauern oder Stützmauern sind sie für einige Regionen typisch. Aufgrund ihrer Linienstruktur können sie zur ökologischen Verbindung von Hofstelle und angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen beitragen.

Als Standort bieten sich auch landwirtschaftlich nicht mehr genutzte Restflächen oder Feldraine an, wobei Trockenmauern dann außerhalb der Hofstelle als strukturgebende und möglicherweise auch biotopvernetzende Landschaftselemente fungieren.

Bei Neuanlagen wird Trockenmauerwerk heute vor allem im Gartenbau angewandt, hatte aber in der Baugeschichte verschiedene Anwendungsbereiche, so beim Haus- und Objektbau, Brunnenbau, im historischen Wasserbau, bei der Anlage von Feld- und Wehrmauern, beim Megalithanlagenbau (als Ergänzung) und im landwirtschaftlichen Terrassenbau (wie dem Steillagenweinbau).

Am 28. November 2018 wurde der Trockenmauerbau von der UNESCO in die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit aufgenommen. Dies umfasst Kenntnisse und Techniken in Kroatien, Zypern, Griechenland, Italien, Slowenien, Spanien, Frankreich und in der Schweiz. Am 5. Mai 2021 kam Österreich dazu. Im Dezember 2024 wurden weitere Länder, namentlich Andorra, Belgien, Irland und Luxemburg hinzugefügt.

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