Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Agrarumweltmaßnahmen

Agrarumweltmaßnahmen stellen ein grundlegendes Instrument zur Erreichung von Umweltzielen dar.

Die Agrarproduktion wirkt sich auf die Wasser-, Luft- und Bodenqualität aus, beeinflusst die Ökosysteme und die Biodiversität und gestaltet die Landschaft im ländlichen Raum. Viele dieser Umwelteffekte können entweder als negative bzw. positive Externalitäten oder als öffentliche Güter betrachtet werden, für die private Märkte entweder nicht angemessen funktionieren oder nicht existieren. Die Agrarproduktion reagiert in hohem Maße auf Marktsignale, da die Landwirte versuchen, ihre Einnahmen zu erhöhen und ihre Kosten zu senken. Wenn die Marktsignale für die Umweltgüter schwach oder nicht vorhanden sind, kann dies dazu führen, dass die individuellen Aktivitäten zusammengenommen die Umweltbelastungen nicht hinreichend verringern oder nichtausreichend ökologische Nutzeffekte liefern.
Daher besteht die wesentliche Funktion von Agrarumweltmaßnahmen im Prinzip darin, Anreizfehler zu beseitigen, die auf Grund fehlender Märkte für den Schutz und die Verbesserung der Umwelt entstehen.

Um die oft negativen Auswirkungen der in den letzten Dekaden intensivierten Landwirtschaft auf öffentliche Güter zu berücksichtigen bzw. zu korrigieren wurden in vielen Staaten eine Reihe von Agrarumweltmaßnahmen entwickelt, deren Umfang und Bedeutung im Laufe der Zeit zugenommen haben. Neben den zur Erreichung von Umweltzielen an die Erzeuger gewährten Transfers beinhalten die angewandten Maßnahmen auch Verordnungen und Richtlinien, Steuern, Emissions-/Verbrauchsquoten und Auflagen, wie z.B. die Erhaltung eines guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands der Flächen gemäß den Cross-Compliance-Vorschriften. (OECD 2010)

In der Europäischen Union sind Agrarumweltmaßnahmen unerlässlich für die Integration von Umweltfragen in die Gemeinsame Agrarpolitik. Sie sind dazu bestimmt, Landwirte zu ermuntern, auf ihrem Land die Umwelt zu schützen und zu verbessern, indem sie für die dazu erforderliche Arbeit entlohnt werden.

Landwirte können sich verpflichten, mindestens fünf Jahre lang umweltfreundliche landwirtschaftliche Arbeitsmethoden anzuwenden, die über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehen. Im Gegenzug erhalten sie Zahlungen, die einen Ausgleich für zusätzliche Kosten und Einkommensverluste darstellen, welche auf die Anwendung umweltfreundlicher Arbeitsmethoden gemäß den Bestimmungen der Agrarumweltverträge zurückzuführen sind.

Agrarumweltmaßnahmen sind wichtig, um der gesellschaftlichen Forderung nach konkreten Umweltschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft entgegenzukommen. Extensive Landwirtschaft, vielfältige Landschaften, umweltfreundliche Agrartechniken, die an die Bedürfnisse der einzelnen Regionen angepasst sind, oder auch eine extensive Weidewirtschaft sind von hohem Wert. Zahlungen im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen ermutigen die Landwirte, umweltfreundliche landwirtschaftliche Tätigkeiten oder Produktionsintensitäten anzustreben, mit denen oft nicht die höchsten Erträge erwirtschaftet werden können.

Einige Beispiele für Verpflichtungen im Rahmen der nationalen oder regionalen Agrarumweltregelungen:

Agrarumweltmaßnahmen können auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene entworfen werden, sodass sie an einzelne landwirtschaftliche Systeme und Umweltbedingungen angepasst sind. Das macht sie zu einem idealen Werkzeug zum Erreichen von Umweltzielen.

Agrarumweltmaßnahmen werden von den Mitgliedstaaten kofinanziert. Die EU-Ausgaben für Agrarumweltmaßnahmen werden für den Zeitraum 2007 – 2013 auf fast 20 Milliarden Euro veranschlagt, das sind 22 % der Ausgaben für die ländliche Entwicklung.

Agrarumweltregelungen wurden zum ersten Mal in den 80er Jahren in die EU-Agrarpolitik eingeführt und konnten von den Mitgliedstaaten freiwillig umgesetzt werden. Seit 1992 ist die Anwendung von Agrarumweltprogrammen für die Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer Pläne für die ländliche Entwicklung verpflichtend, für die Landwirte hingegen bleibt sie weiterhin freiwillig.

Die Rechtsvorschriften, die den Agrarumweltmaßnahmen zugrunde liegen, finden Sie in Artikel 39 Absatz 3 der Verordnung Nr. 1698/2005. In diesem Dokument sind die Referenzniveaus für die Agrarumweltmaßnahmen festgelegt. Bis zu diesen Werten gilt das Verursacherprinzip.

Weitere Informationen:

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