Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung (AEP)

Die Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung (AEP) ist eine Vorplanung im Sinne des § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) und ein wichtiges informelles, flexibles, handlungsorientiertes und übergreifendes Planungsinstrument für die integrierte, nachhaltige Entwicklung ländlicher Räume. Die ganzheitlich und interdisziplinär angelegte AEP soll dazu dienen, die Verflechtungen der Land- und Forstwirtschaft zu den vielfältigen Funktionen ländlicher Räume herzustellen und daraus Schlüsse für Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur ziehen.
Die rechtliche Grundlage ist das Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes", daneben das Flurbereinigungsgesetz und das Bau- und Raumordnungsgesetz.

Maßnahmenbereiche der Agrarstrukturellen Entwicklungsplanung:

Die AEP besitzt informellen Charakter und stellt daher eher eine Entscheidungshilfe für Fach- und Gesamtplanungen (Regionalpläne, Flächennutzungspläne) dar. Sie hat sowohl den Charakter eines Gutachtens, darüber hinaus liefert sie aber auch ein Grobkonzept für die Landentwicklung mit inhaltlichen, räumlichen und zeitlichen Prioritäten.

Einige Bundesländer sehen anstelle inzwischen sogenannte ILEK (integrierte ländliche Entwicklungskonzepte) vor, die – Regionalen Entwicklungskonzepten (REK) ähnlich – den integrierten, querschnittsorientierten Ansatz stärken.

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