Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Ackerschätzungsrahmen

In Deutschland wurde erstmals mit dem „Gesetz über die Schätzung des Kulturbodens“ (Bodenschätzungsgesetz vom 16.10.1934) die Möglichkeit geschaffen, die Ertragsfähigkeit landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzter Böden zahlenmäßig zu erfassen. Diese Rechtsgrundlage wurde zum 1. Januar 2008 durch das „Gesetz zur Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens (Bodenschätzungsgesetz – BodSchätzG)“ ersetzt. War ursprünglich Zweck des Gesetzes, die Besteuerung der landwirtschaftlichen Flächen auf eine einheitliche Bewertungsgrundlage zu stellen, so sieht die aktuelle Rechtsgrundlage ausdrücklich auch die nichtsteuerlichen Zwecke vor. Hierzu werden insbesondere die Agrarordnung, der Bodenschutz und die Bodeninformationssysteme genannt. Bodenschätzungsdaten liegen flächendeckend für alle landwirtschaftlich genutzten Flurstücke der Bundesrepublik Deutschland vor; die Zuständigkeit liegt bei den Finanzbehörden.

Das Gesetz sieht vor, die Bodeneigenschaften eines Ackerstandortes durch die Bodenzahl zu bewerten, während eine zusätzliche Berücksichtigung von Klima, Relief und weiterer ertragsrelevanter Größen die Ackerzahl angibt. Die Bodenzahl ist ein relatives Maß für die Ertragsfähigkeit der Böden. Zu ihrer Bestimmung werden 3 Parameter herangezogen:

  1. Die Bodenart (= Körnungsklasse) des Profils als Mittelwert von der Oberfläche bis in einen Meter Tiefe. Hiermit wird der überaus großen Bedeutung der Bodenart für den Wasser- und Lufthaushalt der Böden Rechnung getragen.
  2. Die sog. „Entstehungsart“ des Bodens, also das Ausgangsgestein. Hintergrund sind variierende Nährstoffreserven, Vorverwitterung, Pufferkapazität und Durchwurzelbarkeit der unterschiedlichen Gesteine und Sedimente.
  3. Die Zustandsstufe der Böden. Dieser Begriff gibt den Entwicklungsgrad an, den ein Boden bei seiner Entwicklung vom Rohboden über eine Stufe höchster Leistungsfähigkeit bis zur Degradierung erreicht hat. Die Zustandsstufe kann als Summe der für das Pflanzenwachstum günstigen und ungünstigen Eigenschaften (z. B. Humusgehalt, Versauerung, Staunässe, Durchwurzelbarkeit, Steinanteil) betrachtet werden.

Aus diesen drei Parametern resultiert die Bodenzahl, für die im Ackerschätzungsrahmen eine Spanne vorgegeben ist; diese Spanne ermöglicht dem Bodenschätzer eine Feinabstufung. Der Bodenschätzung liegen die Annahmen einer ebenen Lage sowie von 600 mm Niederschlag und 8 °C mittlere Jahrestemperatur zugrunde. Weichen die Klima- und Geländeverhältnisse davon ab, so werden an den Bodenzahlen Zu- oder Abschläge vorgenommen; man erhält dann die Ackerzahl als Maßstab für den durch Ertragsfähigkeit und natürliche Ertragsfaktoren bedingten Reinertrag.

Ackerschätzungsrahmen
Ackerschätzungsrahmen

Quelle: BLE 2019

Das Schätzungsergebnis eines Ackerbodens wird als „Klassenzeichen“ z. B. wie folgt ausgedrückt:

L 4 Al 65/70
Es handelt sich um die Bodenart Lehm, Zustandsstufe 4, Alluvium mit der Bodenzahl 65 und der Ackerzahl 70.

Die Bodenzahl ordnet die Böden nach ihrer Ertragsfähigkeit ein. Der höchstbewertete Boden ist eine Schwarzerde in der Magdeburger
Börde (L 1 Lö, 100 Punkte). Die Bodenschätzung wurde in den 1920er Jahren entwickelt und ist 1934 erstmals Gesetz geworden. Zu dieser Zeit galt Humus als der entscheidende Nährstoffträger; auch das Ausgangsmaterial der Bodenbildung wurde im Hinblick auf die Nährstoffreserven betrachtet, denn Mineraldünger war nicht in dem Maße verfügbar wie heute. Unter heutigen Gesichtspunkten haben sich die Maßstäbe verschoben. Beim Anbau ertragreicher, moderner Sorten wirkt heute eher das Wasserangebot (nutzbare Feldkapazität und Niederschläge) ertragsbegrenzend als das Nährstoffangebot.

(s. a. Grünlandschätzungsrahmen, Bodenfruchtbarkeit)

Weitere Informationen:

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