Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Grünlandschätzungsrahmen

Die Bewertung des Grünlandes erfolgt in Deutschland ebenfalls nach dem Bodenschätzungsgesetz. Dafür ist ein besonderer Grünlandschätzungsrahmen maßgebend, der hinsichtlich der für die Wertfindung notwendigen Faktoren vom Ackerschätzungsrahmen abweicht, z. B. entfällt eine Beurteilung nach der Entstehungsart. Für die Ertragsleistung des Grünlandes sind Temperatur und Wasserverhältnisse entscheidender als das Ausgangsmaterial. Die Bodenart und die Zustandsstufe – im Grünlandschätzungsrahmen als Bodenstufe bezeichnet – werden daher weniger differenziert als im Ackerschätzungsrahmen. Die Temperatur- und Wasserverhältnisse sind unmittelbar in den Grünlandschätzungsrahmen einbezogen.

Es werden 5 Wasserverhältnisstufen berücksichtigt. Stufe 1 als beste Stufe beinhaltet den Status „frisch“. Stufe 5 als Schlechteste kann den Status „nass (oder trocken)“ bedeuten. Die Wasserverhältnisse spiegeln die Ertragsfähigkeit, aber auch die Artenzusammensetzung der Grünlandnarbe und den resultierenden Futterwert des Aufwuchses wider. Schließlich werden je nach Jahresmitteltemperatur drei Klimastufen (a) bis (c) bei der Ansprache der Grünlandgrundzahl berücksichtigt, die u. a. die Bedeutung der Länge der Vegetationsperiode auf die mögliche Zahl der Nutzungen widerspiegelt. Abweichende, den Ertrag und die Qualität des Grünlandaufwuchses mindernde Einflüsse (Hangneigung, Exposition, Nässe, kürzere Vegetationszeit, Schattenlage) werden ebenfalls berücksichtigt und ergeben dann die Grünlandzahl.

Beispiel für ein Klassenzeichen der Grünlandschätzung

lS II a 3 40/42

Erläuterung:

lS = lehmiger Sand
II = Bodenstufe
a = Klimastufe
3 = Wasserstufe
40 = Grünlandgrundzahl
42 = Grünlandzahl

Die Ergebnisse der flächendeckend durchgeführten Bodenschätzung werden bei den Finanzämtern sowie im Liegenschaftsbuch bei den zuständigen Katasterämtern vorgehalten.

(s. a. Ackerschätzungsrahmen, Bodenfruchtbarkeit)

Weitere Informationen:

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