Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Urbarmachung

Urbarmachung oder Kultivierung bezeichnet die Umwandlung von zuvor naturbelassenen Gebieten in landwirtschaftlich nutzbare Flächen. Die dafür notwendigen Maßnahmen unterscheiden sich abhängig vom Ausgangszustand der Fläche.

Zu den Maßnahmen der Urbarmachung gehören die Trockenlegung von Moor- und Bruchland oder der Deichbau an den Küsten, das Niederlegen von Wäldern, Rodung von Buschwerk, Säuberung von größeren Steinen oder Bewässerung.

Heute ist es zusätzlich die Einrichtung einer zweckdienlichen Verkehrsinfrastruktur oder die Einebnung der Fläche, um sie mit landwirtschaftlichen Maschinen bewirtschaften zu können. Auch das Anlegen von Bewässerungsanlagen gehört zur Urbarmachung.

Historisch gesehen war die Urbarmachung essenziell, um die wachsende Weltbevölkerung zu ernähren und Siedlungsraum zu schaffen (z. B. die mittelalterliche Rodungswelle in Mitteleuropa).

Lange Zeit war der Begriff Urbarmachung ausschließlich positiv besetzt. Dem entspricht ein Weltbild, das den Menschen einer weitgehend feindlichen Umwelt gegenübersieht. Ziel war es, die als nutzlos angesehene Wildnis zurückzudrängen und möglichst vielen Menschen eine Lebensgrundlage zu gewähren. Dabei entstanden vor der Einführung der industrialisierten Landwirtschaft viele struktur- und artenreiche Kulturlandschaften, deren Biodiversität häufig höher war als die der ursprünglichen Naturlandschaften.

Durch die Naturschutzbewegung wurde mittlerweile aber auch ein intrinsischer Wert der Wildnis entdeckt. Deshalb gibt es heute auch kritische Stimmen, die ein Ende der weiteren Erschließung bislang unberührter Flächen fordern, da die Urbarmachung einen unumkehrbaren Eingriff in ein bis dahin unberührtes Ökosystem darstellt, z. B. im Primärwald. Während in Europa die Urbarmachung als weitgehend abgeschlossen angesehen werden darf, geht die Erschließung neuer landwirtschaftlicher Flächen auf anderen Kontinenten weiter.

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