Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Urbar

Ein Urbar oder latinisiert Urbarium (pl. Urbare bzw. Urbarien, Betonung jeweils auf dem „a“) ist ein Verzeichnis über Besitzrechte einer Grundherrschaft und zu erbringende Leistungen und Abgaben ihrer Grunduntertanen (Grundholden). Es ist eine bedeutende Wirtschafts- und Rechtsquelle des mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Lehnswesens. Auch für Gült- und Lagerbücher sowie Zinsregister wird der Ausdruck verwendet. Je nach Region und Schriftträger sind für diese Verzeichnisse im deutschsprachigen Raum auch die Bezeichnungen Salbuch/Saalbuch, Berain, Heberegister, Erdbuch und (Zins)-Rödel oder Rodel geläufig.

Der Begriff Urbar wird vom althochdeutschen „ur-beran“ bzw. dem mittelhochdeutschen „erbern“ für „hervorbringen“, "ertragbringendes Grundstück" oder „einen Ertrag bringen“ abgeleitet. Er lässt sich erst ab dem 13. Jahrhundert nachweisen und bezeichnet zu ökonomischen, administrativen oder rechtlichen Zwecken angelegte Aufzeichnungen von Liegenschaften, Abgaben und Diensten einer Grundherrschaft (z. B. eines Klosters) oder einer Villikation.

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