Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Schutzgut

Allgemein die Bezeichnung für alles, was aufgrund seines materiellen oder ideellen Wertes vor einem Schaden geschützt werden soll. Die konkrete Bestimmung von Schutzgütern hängt immer vom Kontext der Ereignisse und von den Auswirkungen ab, vor denen ein Schutz erfolgen soll. Der Zivilschutz umfasst beispielsweise den Schutz der Gesundheit, der öffentlichen Infrastruktur oder auch den Schutz von Kulturgütern.

Nach dem im Umweltrecht geltenden Vorsorgeprinzip werden Schutzgüter wie beispielsweise der Boden und seine Funktion im Naturhaushalt durch die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung erfasst und bewertet, um konkurrierende Bodennutzungen fachgerecht untereinander und gegeneinander abwägen zu können und Beeinträchtigungen zu kompensieren.

Im Rahmen der Umweltvorsorge erfolgt eine Konkretisierung von Schutzgütern in Bezug auf Auswirkungen von öffentlichen und privaten Vorhaben und Plänen im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Dieses definiert die in der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und Strategischen Umweltprüfung (SUP) zu betrachtenden Schutzgüter:

Eine umweltfreundliche Landwirtschaft beachtet Schutzgüter

Die Landwirtschaft ist für den Erhalt und Schutz unserer natürlichen Ressourcen von großer Bedeutung. Ziel einer umweltfreundlich gestalteten Landwirtschaft muss es sein, negative Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Luft, Wasser und Biodiversität zu vermeiden, Kulturlandschaften zu erhalten und gleichzeitig die regionale Entwicklung zu fördern. Voraussetzung dafür sind ausreichende rechtliche Grundlagen und eine umweltfreundliche Ausgestaltung der Agrarpolitik.

Das Ordnungsrecht und die Ausgestaltung der europäischen und nationalen Agrarpolitik bieten Möglichkeiten, Umweltbelastungen durch die Landwirtschaft zu verhindern und eine umweltschonende Bewirtschaftung der Flächen zu gewährleisten. Dies kann einerseits über gesetzliche Vorschriften und deren Bindung an die EU-Direktzahlungen und andererseits über attraktive Anreize zur Erbringung höherer Umweltleistungen gelingen.

Landwirte, die über die obligatorischen Anforderungen hinaus zusätzliche Güter und Dienstleistungen bereitstellen und sich freiwillig zum Schutz der Umwelt und zum Erhalt der Landschaften verpflichten, werden dafür bei der Teilnahme an Agrarumweltmaßnahmen finanziell unterstützt. Hierzu gehören beispielsweise Anbauverfahren und Techniken, die den Boden verbessern und Erosion vermindern, Produktionsweisen, die dem Schutz der Biodiversität und dem Klima dienen (z. B. extensiver Grünlanderhalt) sowie der Ökologische Landbau.

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