Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Schlag

1. Ein größeres Feld, bei der Schlagflur eine von der Größe her gleiche Abfolge des Besitzgemenges, u.U. eine Zelge oder das Außenfeld (Außenschläge) einer Flur. Bei der Fruchtwechselwirtschaft wird z.B. nach Getreideschlag oder Kartoffelschlag unterschieden.

2. Fruchtfolgeschlag, ein Ackerstück, das fruchtfolgemäßig einheitlich oder annähernd einheitlich behandelt bzw. bebaut wird. Es weicht oft von der Parzelle als Eigentumsfläche ab.

Die Schlaggröße sollte 5 ha möglichst nicht überschreiten. Bei Größen oberhalb von 10 ha ergeben sich nur noch geringe Einsparungen im Arbeits- und Maschinenzeitbedarf. Großschläge von 100 ha und mehr, wie sie in den neuen Bundesländern, bzw. bereits in der DDR geschaffen wurden, sind aus wirtschaftlichen Gründen nachteilig. Selbst große Erntemaschinen müssen über die Schlaglänge mehrfach entleert und damit die Erntegüter unnötigerweise mit schweren Fahrzeugen über die Fläche transportiert werden. Beim Ausbringen von Gülle und Stallmist wird der Boden mehrfach befahren, weil die Fahrzeuge nach einem Teil der Schlaglänge schon entleert sind. Derartige Großflächenbewirtschaftung erhöht zusätzlich die Gefahr von Bodenerosion und hat gleichzeitig zur Folge, daß der Anteil an ökologisch wichtigen Landschaftselementen, wie Hecken, Feldgehölzen, Feldrainen und Wegen, abnimmt. Mit zunehmender Schlaggröße können die ausgleichenden Wirkungen dieser Flächen hinsichtlich Erosionsschutz, Artenvielfalt und Nützlingsförderung immer weniger wirksam werden.

3. Im Kontext der EU-Agrarpolitik ist ein Schlag ist eine zusammenhängende Fläche, die grundsätzlich einheitlich mit einer Kultur bebaut und von einer antragstellenden Person bewirtschaftet wird. Ein Schlag kann jedoch auch eine zusammenhängende Fläche sein, die mit verschiedenen Kulturen bebaut ist, wenn diese Kulturen einen gemeinsamen Nutzungscode (NC) zugeordnet werden können (z.B. NC 610 Gemüse).

Pfeil nach linksSchlachtungHausIndexSchlagflurPfeil nach rechts