Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Zelge

Der oberdeutsche Ausdruck für einen Komplex von Ackerparzellen in Gemengelage, der nach einem durch die Nutzungsberechtigten vereinbarten Modus (Flurzwang) einheitlich bewirtschaftet wurde. Eine Zelge umfasste meist mehrere Gewanne. Kennzeichnend ist der einheitliche Anbau innerhalb einer Zelge, der im Rahmen der Fruchtfolge wechselt. Bei der früher weit verbreiteten Dreifelderwirtschaft war eine Unterteilung der Feldflur in drei Zelgen die Regel, Zwei-, Vier- und Mehrzelgenwirtschaften waren auch möglich.

Innerhalb der jeweiligen Zelge herrschte Flurzwang. Zum Flurzwang gehörte auch, dass jeder Parzelleninhaber im Zuge der Erschließung der Zelge, soweit für alle notwendig, Land für die Feldwege für die Allgemeinheit abtreten musste. Jeder Bewirtschafter seines Teils der Zelge musste sich an die vereinbarte Fruchtfolge und an die Erntetermine halten, damit Flurschäden vermieden wurden, da innerhalb der zugeteilten Parzelle der Zelge keine Flurwege bestanden (soweit diese nicht von der und für die Allgemeinheit angelegt wurden)

Vor der Mitte des 19. Jh. waren es in Mitteleuropa vor allem zwei Gründe, die einen geregelten, zelgengebundenen Anbau bedingten: die gemeinsame Weidenutzung und die unzulängliche Erschließung der Ackerfluren mit Feldwegen.

Synonyme Begriffe sind Feld, Ösch, Flur, Schlag. Die dem regionalen Sprachgebrauch entlehnten Begriffe sind jedoch mehrdeutig.

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