Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Landwirtschaftsanpassungsgesetz

Abk. LwAnpG; am 29. Juni 1990 durch die Volkskammer der DDR verabschiedetes Gesetz über die strukturelle und rechtliche Anpassung der Landwirtschaft in der DDR an die soziale und ökologische Marktwirtschaft. Das LwAnpG wurde im Einigungsvertrag unter Berücksichtigung bestimmter Maßgaben übernommen und seither mehrfach novelliert.

Das Landwirtschaftsanpassungsgesetz zielt

Zentrale Bedeutung hatte die Umwandlung der ehemaligen Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften in eine nach westdeutschem Gesellschaftsrecht mögliche Rechtsform bei gleichzeitiger Sicherung des Austritts- und Haftungsrechts sowie der Möglichkeit, wieder landwirtschaftliche Einzelbetriebe zu bilden, wie sie vor der Kollektivierung bestanden. Das Prinzip "Rückgabe vor Entschädigung" gegenüber den früheren Eigentümern erschien günstig für die ungehinderte Herausbildung eines freien Grundstückmarktes. In der Praxis ergaben sich hingegen verschiedene Probleme vor allem im juristischen Bereich. Problematisch war beispielsweise die Zusammenführung von rechtlich getrenntem Boden- und Gebäudeeigentum. Neben der betriebswirtschaftlichen Bedeutung hatte die Klärung derartiger Rechtsfragen erhebliche arbeitsmarktpolitische Bedeutung; denn erst mit der Zusammenführung wurde das Grundvermögen beleihungsfähig und damit die Basis für weitere wirtschaftliche Aktivitäten geschaffen.

Die Privatisierung bzw. Verpachtung der Volkseigenen Güter (VEG) sowie der 1,3 Mio. Hektar volkseigener landwirtschaftlicher und 0,77 Mio. Hektar forstwirtschaftlicher Flächen erfolgte unter der Regie der Treuhandanstalt.

Infolge der den Genossenschaftsmitgliedern verbliebenen Eigentumsrechte und der erweiterten marktwirtschaftlichen Möglichkeiten konnten im Geltungsbereich des LwAnpG wesentlich mehr wettbewerbsfähige Betriebe aus eigener Kraft erhalten werden als bei den VEG. Es bildete sich eine große Vielfalt an Betriebsgrößen und Betriebsformen auf privatwirtschaftlicher Grundlage heraus.

Kritik gab es später weniger an dem Gesetz an sich, sondern eher an der nach der Wiedervereinigung in vielen Bereichen zu beobachtenden Übervorteilung besonders der ausscheidenden Genossen durch meist schon von westlichen Beratern unterstützten Vorständen in den LPG, die mit falschen Bilanzen, Formfehlern, Unzulänglichkeiten, halblegalen Machenschaften und massiven Betrügereien einen gerechten Vermögensausgleich verhinderten. Später wurde auch das offensichtliche Eintreten der Politik, der Genossenschaftsverbände und der meisten ostdeutschen Leitmedien zugunsten der Genossenschaftsbetriebe kritisiert.

(s. a. Agrarpolitik, Agrarstruktur in Deutschland, Strukturwandel in der deutschen Landwirtschaft)

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