Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Landwirtschaftsfläche

Unbebaute Flächen, die der Wiesen- und Weidewirtschaft, dem Acker-, Garten-, Obst- oder dem Weinbau dienen, einschließlich der Gebäudeflächen mit geringem Wert und der für Landwirtschaftsflächen typischen baulichen Anlagen. Hierzu zählen auch Flächen, die zeitweise nicht genutzt werden (Brachland), ebenso Moor- und Heideflächen.

Die Datenerhebung basiert auf einer Auswertung der amtlichen Liegenschaftskataster.

Die der Flächenerhebung entstammende Landwirtschaftsfläche und die aus der Bodennutzungshaupterhebung ermittelte landwirtschaftlich genutzte Fläche sind nicht identisch. Bei der Flächenerhebung werden bestehende Register – die amtlichen Liegenschaftskataster der Länder – sekundärstatistisch ausgewertet. Es handelt sich um eine jährliche Vollerhebung. Dagegen basiert die ebenfalls jährliche Bodennutzungshaupterhebung auf einer Befragung landwirtschaftlicher Betriebe und der Auswertung von Verwaltungsdaten (hier aus dem Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem). Die Bodennutzungshaupterhebung wird sowohl als Stichprobe als auch in den Jahren 2010 und 2016 als Vollerhebung durchgeführt.

Die beiden Erhebungen haben jeweils andere Zielsetzungen, die ihre Unterschiede verständlich machen. Die Flächenerhebung differenziert flächendeckend die Bodennutzung in ganz Deutschland nach Siedlungs-, Verkehrs-, Landwirtschafts-, Wald-, Wasserfläche usw., ohne dabei einen Schwerpunkt zu setzen. Dagegen geht es bei der Bodennutzungs­haupterhebung in erster Linie um die Differenzierung der landwirtschaftlich genutzten Flächen nach Hauptnutzungsarten und Nutzungszweck, Kulturarten, Pflanzengruppen, Pflanzenarten und Kulturformen. Hier stehen also die sich ändernden Anbaustrukturen der Betriebe im Mittelpunkt. Die Anbauflächen der Kulturen bilden auch die Grundlage für die jährliche Ernteschätzung.

Daraus ergibt sich unmittelbar ein weiterer Unterschied. Die Flächenerhebung weist die Bodennutzung in der jeweils betrachteten administrativen Gebietseinheit nach dem Belegenheitsprinzip aus, wohingegen bei der Bodennutzungshaupterhebung die Flächen unabhängig von ihrer administrativen Zuordnung einem Betriebssitz zugeordnet werden. Es ist also nicht erkennbar, ob die von einem Betrieb angegebenen Flächen in der Gemeinde mit Sitz des Betriebes oder einer anderen Gemeinde bewirtschaftet werden.

Hinzu kommen weitere methodische Unterschiede: Dazu gehören verschiedene Begriffsdefinitionen, z. B. beinhaltet die Landwirtschaftsfläche auch Moor- und Heideflächen, während diese bei der Bodennutzungshaupterhebung (insofern sie nicht kultiviert sind) den sonstigen Flächen außerhalb der landwirtschaftlich genutzten Fläche zugeordnet werden. Auch bei der Abgrenzung der Grundgesamtheit unterscheiden sich beide Erhebungen: Während in der Flächenstatistik keine Erfassungsgrenzen existieren, da im Prinzip jeder Fläche eine Nutzungsart zugeordnet wird, werden bei der Bodennutzungshaupterhebung Betriebe unterhalb der im § 91 AgrStatG festgelegten Erfassungsgrenzen nicht in die Erhebung einbezogen.

(s. a. landwirtschaftliche genutzte Fläche)

Pfeil nach linksLandwirtschaftsanpassungsgesetzHausIndexLandwirtschaftsgesetz (Deutschland)Pfeil nach rechts