Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Energiepflanzen

Landwirtschaftliche Nutzpflanzen, die mit dem Hauptziel einer Energiegewinnung angebaut werden, in Abgrenzung zu Pflanzen zur Nahrungsmittelerzeugung, Futterpflanzen und Industriepflanzen.

Beispiele für Energiepflanzen sind Miscanthus (Miscanthus sinensis), Rohrglanzgras (Phalaris arundinacea), Riesenweizengras/Szarvasi-Gras (Agropyron elongatum), Sachalin-Staudenknöterich/Igniscum (Fallopia sachalinensis) und Durchwachsene Silphie (Silphium perfoliatum. Als Energiepflanzen werden ferner Rüben sowie Hanf und auch Ölsaaten wie z.B. Raps und Sonnenblumen, sowie außerhalb Deutschlands Ölpalmen und Soja genutzt.

Wild wachsende Pflanzen, die z. B. als Brennholz energetisch genutzt werden, werden nicht zu den Energiepflanzen gezählt. Forstpflanzen, die auf landwirtschaftlichen Flächen zur Energienutzung angebaut werden (beispielsweise in Kurzumtriebsplantagen mit Pappeln und Weiden) werden in der Regel mit erfasst.

Ob eine Kulturpflanze als Energiepflanze genutzt wird, entscheidet sich möglicherweise erst nach der Ernte, da die meisten der in Deutschland angebauten Energiepflanzen gleichzeitig auch als Futtermittel, Nahrungsmittel oder als Rohstoff für die stoffliche Nutzung z.B. in der chemischen Industrie in Frage kommen.

Teilweise wird nur bei einer energetischen Nutzung der ganzen Pflanze von Energiepflanzen gesprochen. Entscheidend ist also die Nutzung der Pflanze. So kann z. B. Mais sowohl als Zuckermais zur menschlichen Ernährung als auch als Futtermais (Maissilage) zur Tierfütterung oder als Energiemais zur Biogaserzeugung kultiviert werden. Je nach Nutzungsrichtung unterscheiden sich die verwendeten Sorten und Anbauverfahren für Energiepflanzen teilweise von den bei Nahrungs- und Futtermitteln genutzten.

Die Bioenergie wird üblicherweise thermisch, also durch Verbrennung, aus festen, flüssigen oder gasförmigen Pflanzenprodukten (Biogener Brennstoff) gewonnen.

Von der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Deutschland von 17,067 Mio. ha im Jahr 2000 entfielen 359.000 ha (rd. 2,1%) auf den Anbau von Energiepflanzen. Im Jahr 2010 erhöhte sich dieser auf 1,834 Mio. ha; das entspricht einem Anteil an der landwirtschaftlich genutzten Fläche (16,704 Mio. ha) von rd. 11%.

Für 2019 wird die Anbaufläche von Energiepflanzen auf rd. 2,371 Mio. ha geschätzt, d. h. sie liegt - gemessen an der landwirtschaftlich genutzten Fläche (16,666 Mio. ha) - bei rd. 14,2%.

Gemäß Klimaschutzprogramm 2030 soll bei Biomasse der Bestand der Anlagen stabilisiert werden. Dies bedeutet, dass es nicht zu einer Ausweitung der Flächen durch Biomasse für den Energiesektor kommen soll. (Bundestagsdrucksache 19/18651)

Die Gesamtenergiebereitstellung aus erneuerbaren Energien lag in 2019 bei 452,4 TWh. Davon entfällt auf die Stromerzeugung ein Betrag von 244,3 TWh. Der Anteil davon, der auf die Verwertung von Biomasse zurückgeht, liegt bei 50,4 TWh. (UBA)

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