Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Nahrungsmittel

Bezeichnung für Lebensmittel, die vorwiegend der Ernährung des Menschen dienen, Makronährstoffe (Proteine, Kohlenhydrate und Lipide) enthalten und somit dem Menschen Energie zuführen. Nahrungsmittel unterscheiden sich insofern von Trinkwasser, das auch zu den Lebensmitteln gehört. Gegenstück sind die sogenannten Genussmittel. Die Grenze ist dabei unscharf. Nahrungsmittel für von Menschen gehaltenen Tieren werden als Futtermittel bezeichnet.

Food

"Food refers to any substance, whether processed, semi-processed or raw, intended for human consumption. It includes drink, chewing gum and any substance used in the manufacture, preparation or treatment of food but does not include cosmetics, tobacco or substances used only as drugs.

Food products can be of animal or plant origin and are considered food from the moment that:

  1. crops are harvest-mature or suitable for their purpose;
  2. animals are ready for slaughter;
  3. milk is drawn from the udder;
  4. eggs are laid by a bird;
  5. aquaculture fish is mature in the pond; and
  6. wild fish are caught with fishing gear. "

Quelle: FAO

Die regional und kulturell jeweils bedeutendsten Nahrungsmittel werden auch als Grundnahrungsmittel, die Ablehnung aus kulturellen Gründen als Nahrungstabu bezeichnet.

Zur Ergänzung der Nahrung werden Produkte mit ernährungsphysiologisch relevanten Inhaltsstoffen in meist konzentrierter Form als Nahrungsergänzungsmittel angeboten.

Da sowohl Nahrungsmittel pflanzlichen als auch tierischen Ursprungs toxikologisch relevante Stoffe enthalten können, beschäftigt sich ein spezieller Arbeitsbereich der Toxikologie mit der Situation bei Nahrungsmitteln – auch hinsichtlich möglicher Kontaminanten.

Menschenrecht auf Nahrung

Das Menschenrecht auf Nahrung (MaN) ist - wie auch alle anderen Menschenrechte - unteilbar mit der naturgegebenen Würde der menschlichen Person verbunden. Verwirklicht ist es, wenn jeder Mensch jederzeit Zugang zu angemessener Nahrung oder Mitteln zu ihrer Beschaffung hat. Es wird in vielen Menschenrechtsabkommen unterstrichen (vgl. Box).

Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für das Recht auf Nahrung im Überblick

Das Recht auf Nahrung ist bereits grundgelegt in Artikel 3 (Recht auf Leben) und Artikel 25 (Recht auf einen die Gesundheit und das Wohl gewährenden Lebensstandard) der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von 1948.

Das Recht auf Nahrung ist außerdem in mehreren internationalen Menschenrechtsinstrumenten verankert. Die wichtigste rechtliche Basis ist Artikel 11 des internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle rechte (kurz: Sozialpakt), der 1966 von der UN-Vollversammlung angenommen wurde und 1976 ratifiziert wurde. Weitere relevante vertragliche Regelungen sind Artikel 24 und 27 in der Kinderrechtskonvention von 1989, Artikel 12 der Frauenrechtskonvention von 1979 sowie Artikel 21 der afrikanischen Menschenrechtscharta von 1981 (Banjul Charta)

Diese Verträge stellen bindendes internationales Recht für die Staaten dar, die Vertragsstaaten sind. Die Vertragsstaaten sind verpflichtet, die Vorschriften des Vertrages effektiv in nationales Recht umzusetzen, um zu gewährleisten, dass sie Teil des nationalen Rechts werden.

Quelle: BPB

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