Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Biokraftstoff

Aus Biomasse gewonnener, flüssiger oder gasförmiger Kraftstoff für den Betrieb von Verbrennungsmotoren (z.B. in Fahrzeugen oder Blockheizkraftwerken) oder Heizungen. Zu den Biokraftstoffen zählt man Biodiesel, Rapsöl, Bioethanol, Methan aus Biogas oder die in der Entwicklung befindlichen Synthese- oder BTL-Kraftstoffe (von engl.: biomass-to-liquid). Sie kommen für den Betrieb von Verbrennungsmotoren in mobilen und stationären Anwendungen zum Einsatz. Ausgangsstoffe der Biokraftstoffe sind nachwachsende Rohstoffe wie Ölpflanzen, Getreide, Zuckerrüben oder -rohr, Wald- und Restholz, Holz aus Schnellwuchsplantagen, spezielle Energiepflanzen und tierische Abfälle. Das Präfix Bio weist hier nicht auf eine Herkunft aus biologischer Landwirtschaft hin, sondern auf den pflanzlichen (biologischen) Ursprung. Die Klimaneutralität und ökologische Vorteilhaftigkeit von Biokraftstoffen ist umstritten.

In Deutschland ist Biodiesel der bedeutendste Biokraftstoff. Daneben spielt Bioethanol als Rohstoff zur Herstellung des Additivs ETBE oder als Hauptkomponente von Ethanol-Kraftstoff (E85) sowie Pflanzenöl eine Rolle. Bei der Berechnung der Biokraftstoffquote werden Beimischungen und rein verwendete Biokraftstoffe berücksichtigt.

Nach der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU muss der Anteil der erneuerbare Energien im Verkehrssektor in jedem Mitgliedstaat auf 10 Prozent energetisch im Jahr 2020 gesteigert werden. Dieses Ziel wird seitens der Mitgliedstaaten aller Voraussicht nach zum Großteil durch Biokraftstoffe erfüllt werden.

Zudem sieht die EU-Kraftstoffqualitätsrichtlinie ein Treibhausgasminderungsziel für Kraftstoffe in Höhe von mindestens 6 Prozent im Jahr 2020 gegenüber 2010 vor. Auch dieses Ziel wird im Wesentlichen durch Biokraftstoffe erfüllt werden.

Biokraftstoffquote

Seit dem Jahr 2007 werden Biokraftstoffe in der Bundesrepublik Deutschland über eine Biokraftstoffquote gefördert. Unternehmen, die Kraftstoffe in Verkehr bringen, sind demnach verpflichtet, einen bestimmten Mindestanteil (Quote) in Form von Biokraftstoffen abzusetzen.

Um die Klimabilanz von Biokraftstoffen zu verbessern, wurde zum 1.1.2015 die Biokraftstoffquote auf eine Treibhausgasquote umgestellt. Die Umstellung hatte der Bundestag bereits im Jahr 2009 beschlossen. Das am 09.10.2014 vom Deutschen Bundestag beschlossene Zwölfte Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BGBl. I S. 1740) dient der Umsetzung dieses Zieles.

Um die Umweltverträglichkeit von Biokraftstoffen zu gewährleisten, hat die Bundesregierung eine Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung erlassen. Danach gelten Biokraftstoffe nur dann als nachhaltig hergestellt, wenn sie – unter Einbeziehung der gesamten Herstellungs- und Lieferkette – im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen mindestens 35 Prozent an Treibhausgasen einsparen. Des Weiteren dürfen zum Anbau der Pflanzen für die Biokraftstoffherstellung keine Flächen mit hohem Kohlenstoffgehalt oder mit hoher biologischer Vielfalt genutzt werden. Biokraftstoffe, die diese Nachhaltigkeitsstandards nicht einhalten, können nicht auf die zu erfüllende Biokraftstoffquote angerechnet werden.

Weitere Informationen:

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