Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Urproduktion

Die Gewinnung materieller Güter unmittelbar aus der Natur im Unterschied zur Bearbeitung oder Verarbeitung von Rohstoffen und Zwischenprodukten im industriellen Sektor. Zur Urproduktion zählen diejenigen Bereiche der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und des Bergbaus, die sich mit der Gewinnung von wirtschaftlichen Gütern und damit auch von Rohstoffen befassen. Oft ist noch eine gewisse Aufbereitung der Rohstoffe einbegriffen.

Zur Land- und Forstwirtschaft gehört grundsätzlich in bestimmtem Umfang auch die Be- und Verarbeitung (Veredelung) von land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen hinzu. Dieser Bereich der Urproduktion ist - soweit er sich im Rahmen einer "ersten Bearbeitungsstufe" hält - von der gewerblichen Anzeigeverpflichtung freigestellt (vgl. Tabelle). Urproduktion liegt auch dann noch vor, wenn außerhalb des eigenen landwirtschaftlichen Betriebes erzeugte bzw. verarbeitete Produkte in einem relativ geringfügigen Umfang zugekauft und sie anschließend zusammen mit eigenen Erzeugnissen vermarktet werden.

Soweit die Grenzen der Urproduktion überschritten werden, z. B. durch die weitergehende Be- und Verarbeitung der Produkte und deren Verkauf ("zweite Bearbeitungsstufe"), liegt eine gewerbliche Tätigkeit vor, was eine Gewerbeanmeldung erforderlich macht.

Abgrenzung zwischen Landwirtschaft und Gewerbe
Abgrenzung zwischen Landwirtschaft und Gewerbe

Quelle: LRA Erlangen-Höchstadt

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