Stoffstrombilanz
Die Stoffstrombilanz gibt einen Überblick über die Nährstoffeffizienz der landwirtschaftlichen Produktion eines Betriebes. Bei diesem Bilanztyp werden die Zufuhren und Abfuhren in den Gesamtbetrieb berücksichtigt. Die Zufuhr z. B. von Stickstoff oder Phosphor erfolgt in Form von Düngemitteln, Futtermitteln, über Saatgut, den Zukauf von Tieren und aus der Luft über die Stickstoffbindung von Leguminosen. Die Abfuhr von Nährstoffen aus dem Betrieb erfolgt über den Verkauf von tierischen und pflanzlichen Produkten. Ziel ist, alle Zu- und Abfuhren eines landwirtschaftlichen Betriebes zu erfassen.
Bei der Stoffstrombilanz werden alle Nährstoffströme, die in den Betrieb hinein gehen, und solche, die wieder hinausgehen dokumentiert und bewertet.
Damit unterscheidet sich die Stoffstrombilanz vom Nährstoffvergleich, wie ihn die Düngeverordnung vorschreibt. Der Nährstoffvergleich stellt eine reine Flächenbilanz dar, bei der nur innerbetrieblich erzeugte und verwertete Futtermittel und Wirtschaftsdünger berücksichtigt werden. Das Prinzip der Stoffstrombilanz ist in der Landwirtschaft nicht unbekannt. Eine sehr ähnliche Methode, die Hoftorbilanz, stand Landwirten bis zum Jahr 2006 neben der Flächenbilanz als Option für die Nährstoffbilanzierung zur Auswahl. In der Gewässerschutzberatung gilt die Hoftorbilanz seit Jahren als Standard für die Beurteilung des Nährstoffmanagements in landwirtschaftlichen Betrieben. Denn sie bietet für viehhaltende Betriebe, insbesondere solche mit Futterbau, aussagekräftigere Ergebnisse.
Mit der neuen Stoffstrombilanzverordnung verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, die Nährstoffflüsse in den Betrieben transparenter zu machen. Dadurch sollen Nährstoffverluste aus der Landwirtschaft verringert und die Einhaltung von Umweltzielen gewährleistet werden. Die Stoffstrombilanzverordnung regelt in diesem Sinne, wie landwirtschaftliche Betriebe mit Nährstoffen umgehen müssen und wie betriebliche Stoffstrombilanzen zu erstellen sind (im Sinne des § 11a Absatz 1 und 2 des Düngegesetzes).