Plansiedlung
Bei einer Plansiedlung handelt es sich um eine planmäßig angelegte, städtische oder ländliche Siedlung, die auf einen Planungsakt zurückgeht und eine geregelte Grundrissform aufweist. Bei den planmäßig angelegten Agrarsiedlungen wird zumeist auch die regelhaft geordnete Flur in den Begriff Plansiedlung einbezogen. Es kann sich dabei um linienhafte Siedlungen (z.B., Straßendorf), um geregelte Platzsiedlungen (z.B. Platzdorf, Angerdorf), um regelhafte Rundformen (z.B. Rundling) oder um Siedlungen mit einem geregelten (rechtwinkligen oder radial-konzentrisch verlaufenden) Straßennetz (z.B. Schachbrettsiedlungen, Siedlungen mit sternförmigem Straßennetz) handeln.
Beispielhaft für Europa sind in Bereichen gelenkter Besiedlung ferner die linearen ländlichen Siedlungen im Jungsiedelraum Mitteleuropas (z.B. Waldhufendörfer in den Sudeten, Marschhufendörfer an der Nordseeküste) zu nennen.
In der Barockzeit wurden auf Anordnung der Landesherren im Zusammenhang mit der "Peuplierung" entvölkerter Gebiete, u.a. in Preußen und den Habsburger Landen (z.B. Banat) zahlreiche strikt geplante ländliche Siedlungen angelegt. Plansiedlungen sind auch die im Rahmen der Binnenkolonisation im 16.-18. Jh. gegründeten Moorhufendörfer und Fehnsiedlungen.