Platzdorf
Gruppensiedlung mit polarer Anordnung der Hausstätten um eine Freifläche, durch die die Grundrißgestalt des Wohnplatzes bestimmt wird. Die Freiflächen der Platzdörfer befinden sich i.d.R. in Gemeindebesitz. Ihre ursprünglichen Funktionen können wirtschaftlicher (Nachtweide, Teich), politisch-sozialer (Versammlungsplatz, Rechtsprechung) Natur gewesen sein oder eine übersichtlich-repräsentative Ortsgestaltung bezweckt haben. Platzdörfer besitzen fast immer nur relativ kleine Gehöftzahlen. Man unterscheidet Rechteckformen und Rundformen.
(s. a. Fortadorf, ländliche Siedlungsform, Rundling)