Landschaftspflegeverbände
Landschaftspflegeverbände sind Zusammenschlüsse, in denen Vertreter aus Landwirtschaft, Naturschutz sowie Kommunalpolitik gemeinsam naturnahe Landschaftsräume erhalten oder neu schaffen. Die drei gesellschaftlichen Gruppen wirken in den Vorständen der Landschaftspflegeverbände gleichberechtigt zusammen. Diese sogenannte "Drittelparität" schafft Vertrauen und fördert den praktischen Erfolg der Arbeit.
Landschaftspflegeverbände sind regional gut vernetzt und arbeiten mit Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Landbewirtschaftenden auf freiwilliger Basis zusammen. 2009 verankerte der Deutsche Bundestag die Landschaftspflegeverbände als bevorzugte Umsetzungsorgane für Naturschutz und Landschaftspflege in § 3 des Bundesnaturschutzgesetzes. Landschaftspflegeverbände sind zwar deutschlandweit aktiv, allerdings tragen die drittelparitätisch organisierten Verbände nicht überall denselben Namen. Während die im Deutschen Verband für Landschaftspflege vertretenen Organisationen in Bayern, Brandenburg, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt meist als "Landschaftspflegeverbände" bezeichnet werden, heißen sie zum Beispiel in Baden-Württemberg "Landschaftserhaltungsverbände", in Nordrhein-Westfalen "Biologische Stationen" und in Schleswig-Holstein "Lokale Aktionen". Entscheidend ist bei diesen Landschaftspflegeorganisationen immer die paritätische Besetzung der Vereinsvorstände sowie das gleichberechtigte, freiwillige und gemeinsame Agieren der Vorstandsmitglieder.
Als gemeinnütziger Dachverband der Landschaftspflegeorganisationen in Deutschland fungiert der 1993 gegründete Deutsche Verband für Landschaftspflege (DVL). 181 Landschaftspflegeorganisationen sind Mitglieder des DVL (2021). Der DVL vertritt die Interessen der Landschaftspflegeverbände bundesweit und ist für sie Plattform zum Austausch von Praxiswissen. Der DVL bringt Expertenwissen aus der Landschaftspflege in alle Bereiche der Agrar- und Regionalpolitik ein. Wichtige Handlungsfelder sind die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU.
Zu den Zielen der Landschaftspflegeverbände gehören:
- Impulse geben für eine ökologisch orientierte Wirtschaftsentwicklung und umweltverträgliche Landnutzung, die das Besondere der einzelnen Regionen herausarbeitet und ihre Eigenkräfte weckt.
- Der Aufbau eines flächendeckenden Netzes natürlicher Lebensräume, um in allen deutschen Kulturlandschaften die Lebensgrundlagen zu erhalten.
- Die kooperative Umsetzung von Natura 2000, der Biodiversitätsstrategien des Bundes und der Bundesländer sowie der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie.
- Verlässliches Zusatzeinkommen für die Landwirtschaft im Naturschutz und Unterstützung bei der Vermarktung gebietstypischer Produkte, um das Brachfallen großer Flächen in benachteiligten Agrarzonen zu verhindern.
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