Kollektivwirtschaft
Gesamtheit der in überwiegend in sozialistischen Ländern (früher) üblichen Kooperationsformen. Es sind bzw. waren meist mehr aus staatsideologischen als aus wirtschaftlichen Gründen zusammengeschlossene, große Betriebseinheiten, deren Mitglieder sich zu Facharbeitern spezialisierten. Es lassen sich zwei (historische) Arten von Kollektivwirtschaften unterscheiden:
- die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (DDR) mit unterschiedlichem Sozialisierungsgrad und ihre Entsprechung in der UdSSR, die Kolchosen
- das volkseigene Gut (DDR) und ihre Entsprechungen in der UdSSR, die Sowchosen und in der VR China, die Volkskommunen.
Daneben existier(t)en in nicht-sozialistischen Staaten unterschiedlichen Formen von Kollektivwirtschaften, z.B. indianische Kollektivwirtschaften oder religiöse Agrarkommunen. Zu letzteren zählen die Brüdergemeinden der Hutterer in Nordamerika, die der Idee der urchristlichen Gütergemeinschaft folgen. Die Kibbuz-Idee in Israel geht auf zionistisches wie auch sozialistisches Gedankengut zurück. Die Agrarproduktion in den Kibbuzim verliert inzwischen an Bedeutung.
(s. a. agrarsoziale Systeme)