Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Düngegesetz

Das Düngegesetz ist aus der Reform des Düngemittelgesetzes aus dem Jahre 1977 hervorgegangen und umfasst 18 Paragraphen. Das seit 6. Februar 2009 geltende Düngegesetz regelt nun nicht mehr nur das Inverkehrbringen von Düngemitteln, sondern auch das Düngen selbst. Aus diesem Grund wurde der Name des Gesetzes geändert. Eine entscheidende Neuerung ist die Formulierung der Bodenfruchtbarkeit als ein wesentliches Ziel der Düngung. Im Düngemittelgesetz wurde Düngung als Pflanzenernährung definiert.

Am 16. Februar 2017 beschloss der Deutsche Bundestag eine weitere Reform des Düngegesetzes. Der Bundesrat hat am 10. März 2017 zugestimmt. Das Gesetz regelt unter anderem die Ausbringung von Gülle auf landwirtschaftlichen Flächen. Durch die Reform soll die EG-Nitratrichtlinie 91/676/EWG in nationales Recht übernommen werden und als Grundlage zur Überarbeitung der Düngeverordnung dienen. Ziel der Richtlinie ist es, dass der Nitratsalzbelastung der Böden und des Grundwassers durch die Landwirtschaft infolge von Überdüngung vorgebeugt werden soll. In einem nächsten Schritt wird auch die Düngeverordnung an die EU-Vorgaben angepasst.

Künftig soll Gülle zielgenauer, nachhaltiger und umweltschonender eingesetzt werden, um einerseits den Nährstoffbedarf der Pflanzen zu decken, andererseits aber das Grundwasser vor zu hoher Nitratbelastung zu verschonen. Zum Ausgleich der Belastungen für Landwirte sind unterstützende Maßnahmen im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes – GAK“ vorgesehen. Eine so genannte Stoffstrombilanzierung soll die Kontrolle über die Nährstoffmenge auf Äckern ermöglichen und den Behörden die notwendigen Daten zur Überprüfung geben. Die Bundesländer sind verpflichtet, in belasteten Regionen zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen.

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