Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Düngemittelgesetz

Das 1989 novellierte deutsche Düngemittelgesetz von 1977 regelte bis zum Februar 2009 die Zulassung von Düngemitteltypen sowie die Anwendung von Düngemitteln, die nur nach "guter fachlicher Praxis" erfolgen darf. Eine Voraussetzung für die Zulassung von Düngemitteltypen ist, dass sie keine schädlichen Auswirkungen auf den Naturhaushalt haben.

Das Düngemittelgesetz diente mit seinen Durchführungsverordnungen vorrangig einer Angleichung der in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Vorschriften an einschlägige EU-Vorschriften. Es ist vom Düngegesetz vom 9. Januar 2009 abgelöst worden.

(s. a. Düngeverordnung)

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