Alpenkonvention
Die Alpenkonvention ist ein 1995 in Kraft getretenes internationales Abkommen zwischen den Alpenländern (Deutschland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Monaco, Österreich, Schweiz und Slowenien) sowie der EU für eine nachhaltige Entwicklung und den Schutz der Alpen. Sitz des Ständigen Sekretariats der Konvention ist Innsbruck, eine Außenstelle besteht an der Europäischen Akademie Bozen. Die Alpenkonferenz ist die regelmäßige Versammlung der Vertragsparteien.
Die Alpen sind Natur- und Kulturlandschaft, Lebens- und Wirtschaftsraum für 13 Millionen Alpenbewohner in 43 Regionen, wertvollstes Trinkwasserreservoir Europas und wichtiges Tourismusziel.
Seit etwa 6.000 Jahren werden die Alpen vom Menschen fundamental beeinflusst. Sie sind ein empfindliches Ökosystem. Umweltprobleme können hier schnell zur existenziellen Bedrohung von Pflanzen, Tieren und dem Menschen führen. In jüngerer Zeit haben insbesondere die modernen Nutzungsformen wie Tourismus, Wasserkraft und Transitverkehr zu gravierenden Umgestaltungen der alpinen Natur- und Kulturlandschaften geführt. So leidet insbesondere der Bergwald unter dem Einfluss großräumiger Luftverunreinigungen und den Folgen des wachsenden Verkehrsaufkommens. Der inneralpine Verkehr bringt aber auch für viele Bewohner der Alpentäler eine erhebliche Einschränkung der Lebensqualität mit sich. Die Rückkehr zur traditionellen vorindustriellen Landwirtschaft als nachhaltige Nutzungsform weist keinen Weg aus der Krise. Vielmehr bedarf es neuer alternativer Entwicklungskonzepte, die ökonomische Sicherheit mit sozialer Gerechtigkeit und ökologischer Tragfähigkeit verbinden. Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen müssen sich grundlegend ändern. Darüber hinaus sind die Alpen in erheblichem Maße von europäischen Entwicklungen beeinflusst. Ein Beispiel dafür ist die bergbäuerliche alpine Landwirtschaft, welche der europäischen Konkurrenz der intensiven Landwirtschaft nur mit großer Mühe gewachsen ist. Nicht zu vernachlässigen ist auch der Klimawandel, der das besonders empfindliche und gefährdete Ökosystem der Alpenregion in zunehmendem Maß verändert. Daraus leiten sich die Ziele der Alpenkonvention ab.
Ziele der Alpenkonvention
- Die Alpenkonvention ist ein als Rahmenvertrag konzipiertes völkerrechtlich verbindliches Übereinkommen zwischen den Staaten. In der Rahmenkonvention verpflichten sich die Vertragsparteien durch eine sektorübergreifende, ganzheitliche Politik ein umweltverträgliches Wirtschaften im Alpenraum zu gewährleisten. Der langfristige Schutz der natürlichen Ökosysteme und die nachhaltige Entwicklung der wirtschaftlichen und kulturellen Interessen der ansässigen Bevölkerung sind dabei ihre wichtigsten Ziele.
- In sogenannten "Fachlichen Protokollen“ (Durchführungsprotokollen) wird zu einzelnen Fachbereichen festgelegt, welche konkreten Schritte zum Schutz und zur nachhaltigen Entwicklung der Alpen ergriffen werden sollen.
- Bisher wurden in den Bereichen Berglandwirtschaft, Bergwald, Bodenschutz, Energie, Naturschutz und Landschaftspflege, Raumplanung und nachhaltige Entwicklung, Tourismus und Verkehr Protokolle erarbeitet. Das Verkehrsprotokoll enthält beispielsweise die Verpflichtung der Vertragsparteien, auf den Bau hochrangiger Straßen für den alpenquerenden Verkehr zu verzichten.
- Seit 18.12.2002 sind diese acht erarbeiteten Protokolle sowie ein Protokoll zur Streitbeilegung durch die Ratifizierungen Deutschlands, Österreichs und Liechtensteins völkerrechtlich in Kraft und ihr Inhalt somit Bestandteil des in Deutschland geltenden Rechts. Das schweizerische Parlament hat 2010 eine Ratifizierung der neun Durchführungsprotokolle der Alpenkonvention abgelehnt.
- In den Jahren 2005/06 wurde für den Bereich „Bevölkerung und Kultur“ eine politische Deklaration ausgearbeitet, die der Überprüfung auf Einhaltung zugänglich sein wird.
Bezüglich der Berglandwirtschaft äußern sich die Vertragsparteien im entsprechenden Durchführungsprotokoll u. a. darüber einig, dass insbesondere in den Berggebieten die Landwirtschaft im Laufe der Jahrhunderte die Landschaft geprägt und ihr historischen Charakter sowie kulturellen Wert verliehen hat. Die Landwirte sind deshalb auch in Zukunft auf Grund ihrer multifunktionalen Aufgaben als wesentliche Träger der Erhaltung der Natur- und Kulturlandschaft anzuerkennen und in die Entscheidungen und Maßnahmen für die Berggebiete einzubeziehen.
Weitere Informationen:
- Alpenkonvention - Startseite
- Zukunft der alpinen Landwirtschaft (Lexikon der Nachhaltigkeit)