Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Agrarprivileg

Der Begriff beschreibt die früher formal und inhaltlich bestehende Ausnahmestellung der Landwirtschaft im früheren Bundesnaturschutzgesetz, nach dem die ordnungsgemäße landwirtschaftliche (aber auch forst- und fischereiwirtschaftliche) Bodennutzung nicht als Eingriff in Natur und Landschaft anzusehen und insoweit nicht den naturschutzrechtlichen Vorschriften unterworfen war. Das Agrarprivileg der sogenannten Landwirtschaftsklauseln im BNatSchG ist zwar formal entfernt, besteht substantiell in abgeschwächter Form aber weiter.

(s. a. ordnungsgemäße Landwirtschaft, Umweltwirkungen)

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