Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Vertragslandwirtschaft

Die im Zusammenhang mit der vertikalen Integration zu sehende, vertraglich abgesicherte enge Zusammenarbeit zwischen Landwirt und Abnehmer (z.B. Zucker-, Konserven- und Tiefkühlkostfabrik, Schlachterei, in letzter Zeit verstärkt Supermarktketten). Dabei muss der Landwirt die vereinbarte Menge eines Produktes in der festgelegten Qualität zum bestimmten Termin liefern und der Vertragspartner die Ware (oft zu einem vorher vereinbarten Preis) abnehmen. Es ergänzen sich im Idealfall so Absatzsicherheit und die Garantie über Menge, Qualität und Frische.

Die Systeme der Lebensmittelhersteller zur Qualitätssicherung, die neben der Kontrolle der eigenen Produktionsverfahren auch die Kontrolle der angebauten Rohstoffe umfassen, schreiben den landwirtschaftlichen Erzeugern von der Standort- und Sortenwahl über die Bodenbearbeitung, Saat, Düngung, Pflanzenschutz bis zur Ernte im Detail vor, welche Standards einzuhalten sind.

Als Vertragspartner gewinnen die Erzeugergemeinschaften mehr und mehr an Bedeutung, zu denen sich die Landwirte zusammenschließen, um ihre Position gegenüber den Abnehmern zu verbessern. Zwischen den Landwirten und ihren Erzeugergemeinschaften bestehen ebenfalls feste vertragliche Bindungen.

Die enge Abstimmung zwischen Erzeuger und Verarbeiter kann einen Vorsprung bei Kosten, Flexibilität, Hygiene und Vermarktung bedeuten und damit Vorteile bei den Preisen bieten.

Kritisch kann die Vertragslandwirtschaft beispielsweise im Bereich der Lohnmästerei gesehen werden, wo fremdes Vieh in den Produktionsanlagen (Ställen) ehemals selbständiger Bauern gemästet wird. Die Landwirte mußten sich aufgrund von Kapitalmangel in die Lohnabhängigkeit von Futtermittelhändlern, Schlachthöfen oder Kaufleuten begeben. Diese liefern dem Bauern die Jungtiere und nehmen ihm das schlachtreife Tier wieder ab. Einerseits sind die "Bauern" bei geringerem Verdienst vom Vermarktungsrisiko befreit, andererseits verlagern die Großmäster Verantwortung und Kosten auf fremde Ställe. Bietet der Markt keine Gewinnchancen, so liefern die Großmast-Unternehmer den lohnabhängigen Landwirten keine Jungtiere mehr.

Vertragliche Bindungen können auch auf horizontaler Ebene, also innerhalb der Landwirtschaft bestehen.

Wesentliche Bedingungen für eine Kooperationsbereitschaft auf Seiten der Landwirtschaft:

Wesentliche Bedingungen für eine Kooperationsbereitschaft auf Seiten der Abnehmer:

In Deutschland ist die Vertragslandwirtschaft noch vergleichsweise schwach ausgeprägt. Beispielsweise werden nur 15 % aller Schlachtschweine über die vertragliche Bindung an die Schlachtbetriebe geliefert, in Dänemark hingegen 95 %.

Pfeil nach linksVertragshaltungHausIndexVertragsnaturschutzPfeil nach rechts