Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Vertragshaltung

Form der Nutztierhaltung auf Vertragsbasis. Sie tritt auf bei allen Zweigen der tierischen Veredelungswirtschaft, z.B. der Geflügel- und Schweinehaltung oder der Kälbermast. Die wichtigsten Vertragspartner für den Landwirt oder den gewerblichen Tiereigentümer sind Futtermittelfabriken, Schlachtereien und, bei stark arbeitsteiliger Produktion wie in der Geflügelhaltung, vor- oder nachgeschaltete Wirtschaftseinheiten des Produktionsablaufes, z.B. Brütereien und Aufzuchtbetriebe. Zweck der Kontrakte ist die Risikoverteilung, insbesondere des Produktionsrisikos und des Marktrisikos.

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