Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Verträglichkeit

Bezeichnung für die Eigenschaften von Fruchtarten, auf den ein- oder mehrmaligen Nacheinanderbau bzw. in bestimmten Folgen nicht negativ bzw. ohne wesentliche Ertragseinbußen zu reagieren. Fruchtarten, die in diesem Sinne nach sich selbst angebaut werden können, sind selbstverträglich. Fruchtarten, bei deren Aufeinanderfolge oder Selbstfolge ungünstige Wirkungen auf den Ertrag, die Qualität oder den Boden auftreten, sind miteinander oder mit sich selbst unverträglich. In der überwiegenden Mehrheit sind die ackerbaulich genutzten Fruchtarten mit sich selbst unverträglich. Deshalb müssen artspezifische Anbaupausen eingeräumt werden.

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