Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Pensionsvieh

Vieh, vornehmlich Jungrinder, die auf einer (fremden) Pensionsweide (teilweise eingestallt) gegen Entgelt (Pension) gehalten werden. Pensionsviehhaltung dient insbesondere dem regionalen Futterausgleich zwischen futterknappen Herkunftsbetrieben, z.B. grünlandschwachen Ackerbaubetrieben oder Weidewirtschaften mit Futterengpässen während der Trockenzeit, und futterreichen Bestimmungsbetrieben, d.h. Betrieben mit zeitweiliger Futterschwemme, beispielsweise in niederschlagsreichen Mittel- und Hochgebirgen (Almwirtschaft) oder in Marschen.

Fremdvieh wird entweder als Mitläufer zeitweilig in die eigene Herde integriert, oder die Übernahme von Fremdvieh eröffnet als arbeitsextensive Bewirtschaftungsform für Betreuer neue Möglichkeiten, freifallende Grünlandflächen in landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieben zu nutzen.

(s. a. Fremdtierhaltung)

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