Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

ökologische Ausgleichsflächen

Nicht oder nur extensiv genutzte Standorte (Magerwiese, Feldraine, Böschungen, Hecken, Reservate). Als Inseln und Netze in der Agrarlandschaft sollen sie dem Überleben gefährdeter Arten dienen, eine reichhaltige Flora und Fauna beherbergen und Nützlinge fördern.

Auch in anderen ökologisch sensiblen Bereichen findet der Begriff Anwendung. So macht ein nicht vermeidbarer Eingriff, wie er durch die Ausweisung von Baugebieten im Rahmen der Bauleitplanung, durch den Straßen- oder Leitungsbau oder durch viele sonstige Vorhaben entsteht, z.B. nach Art. 6f Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) einen Ausgleich erforderlich. Dementsprechend müssen auf anderen Flächen landschaftspflegerische und der Natur dienliche Maßnahmen durchgeführt werden, um die ökologische Qualität dieser Flächen deutlich zu steigern. Die somit ökologisch höherwertigen Flächen sollen die Eingriffe in Natur und Landschaft "ausgleichen" und sind dauerhaft zu sichern und zu erhalten. Wenn ein Ausgleich nicht möglich ist, sind die unvermeidbaren Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch Ersatzmaßnahmen zu kompensieren.

Mögliche Maßnahmen sind u.a. die Anlage von Tümpeln, die Pflanzung von Hecken und Feldgehölzen, Verbesserungen auf Nahrungsflächen für wiesenbrütende Vogelarten und Weißstorch, Maßnahmen zum Waldumbau oder auch Maßnahmen zur Biotop- und Geotoppflege.

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