Biotop
Charakteristischer und gegenüber seiner Umgebung abgrenzbarer Lebensraum einer Gemeinschaft von Pflanzen und Tieren (Biozönose), die den standörtlichen Bedingungen gut angepaßt sind (z.B. Feuchtwiese, Trockenhang, Almwiese). In Deutschland werden 750 verschiedene Biotoptypen unterschieden. Natürliche Lebensräume bzw. Lebensgemeinschaften kommen hier nur noch auf relativ kleinen Flächen vor, z.B. manche Quellen, Felsen, Hochmoore, das Wattenmeer, einige Wälder, hochalpine Bereiche, die aber auch durch stoffliche Belastungen beeinträchtigt werden.
Gesetzlich geschützte Biotope
Durch § 30 BNatSchG wird eine Reihe von Biotoptypen pauschal vor erheblichen und nachhaltigen Eingriffen geschützt. Die Qualität des Schutzes soll dabei der von Naturschutzgebieten entsprechen. Gesetzlich geschützt sind die nachfolgenden Biotoptypen:
- Natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche.
- Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen.
- Offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte.
- Bruch-, Sumpf- und Auenwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder, subalpine Lärchen- und Lärchen-Arvenwälder.
- Offene Felsbildungen, Höhlen sowie naturnahe Stollen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krummholzgebüsche.
- Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle, Strandseen, Boddengewässer mit Verlandungsbereichen, Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich, Seegraswiesen und sonstige marine Makrophytenbestände, Riffe, sublitorale Sandbänke, Schlickgründe mit bohrender Bodenmegafauna sowie artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe im Meeres- und Küstenbereich.
- Magere Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern.
Ein Teil dieser Biotoptypen wurde erst im Zuge der Novellierung des BNatSchG 2009 bzw. 2022 neu in den Katalog der gesetzlich geschützten Biotope übernommen. Es handelt sich dabei ausnahmslos um gefährdete Biotoptypen.