Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Geotop

Von griech. gé „die Erde“ und topos „der Ort“; erdgeschichtliche Gebilde der unbelebten Natur, die Erkenntnisse über die Entwicklung der Erde und der Entstehung des Lebens vermitteln. Geotope sind von Natur aus außerordentlich vielgestaltig. Zu den Geotopen zählt man beispielsweise markante, auffällige Felsformationen, Aufschlüsse von Gesteinen und Bodenformationen, wichtige Fundstellen von Mineralien und Fossilien sowie natürliche Landschaftselemente (Höhlen, Moränen). Geotope können künstlich, d. h. vom Menschen angelegt (z. B. Steinbrüche) oder natürlich entstanden sein.

Die Dimensionen von Geotopen schwanken zwischen kleinen an Böschungen freigelegten Gesteinsoberflächen und großflächigen Steinbrüchen, die auf den ersten Blick als schwerer Landschaftseingriff gewertet werden können. Schutzwürdig sind diejenigen Geotope, die sich durch ihre besondere erdgeschichtliche Bedeutung, Seltenheit, Eigenart oder Schönheit auszeichnen. Für Wissenschaft, Forschung und Lehre sowie für Natur- und Heimatkunde sind sie Dokumente von besonderem Wert - sogenannte Fenster der Erdgeschichte.

Natürliche Aufschlüsse liefern, neben den geologischen Informationen, die im freiliegenden Gestein enthalten sind, schon aufgrund ihres bloßen Vorhandenseins oft Informationen zur jüngsten geologischen Vergangenheit und oberflächenformenden Prozessen in ihrer Region. Dazu gehören z. B. Höhlen oder Schluchten. Auch andere geomorphologische Elemente (Dolinen, Geröllhalden) zählen zu den Geotopen, ebenso wie hydrologische Phänomene (z. B. Quellen).

Um die Geotopvielfalt zu klassifizieren, entwickelte man in Bayern folgende fünf Geotop-Gruppen:

Als schutzwürdig werden diejenigen Geotope angesehen, die eine besondere erdgeschichtliche Bedeutung, Seltenheit, Eigenart oder Ästhetik besitzen. Für wissenschaftliche und pädagogische Arbeiten, für Natur- und Heimatkunde sowie für den Geotourismus sind sie Objekte von besonderem Wert – sogenannte Geoarchive oder Fenster zur Erdgeschichte.

In den letzten 20 Jahren sind weltweit in zahlreichen Ländern, so auch in Deutschland, so genannte Geoparks eingerichtet worden. Allein in Deutschland existieren aktuell 22 Geopark-Initiativen, wovon derzeit 16 als „Nationale GeoParks“ zertifiziert wurden, die eine Gesamtfläche von 50 650 km² (= 14 % der Landfläche Deutschlands) einnehmen.

Geoparks stellen keine Schutzkategorie im Sinne des Naturschutzrechts, sondern eine Art Gütesiegel dar, das auf der Grundlage von unterschiedlichen Zertifizierungssystemen auf nationaler, europäischer und globaler Ebene an geeignete Regionen befristet vergeben wird. Eines der zentralen Hauptziele von Geoparks ist der Schutz bzw. die Pflege von Geotopen. Allgemein wird der Geotopschutz als Teilaufgabe des Naturschutzes betrachtet, jedoch ist die Rechtslage lückenhaft. So finden sich die Begriffe „Geopark“ und „Geotop“ weder im Bundesnaturschutzgesetz noch in den meisten NaturschutzLändergesetzen. Fehlende rechtliche Handlungsgrundlagen führen dazu, dass der Geotopschutz in der einschlägigen Behördenpraxis kaum eine Bedeutung hat.

In Abhängigkeit von den jeweiligen rechtlichen Grundlagen in den einzelnen Bundesländern können Geotope beispielsweise auf Grundlage des Denkmalschutzgesetzes oder des Bodenschutzgesetzes ausgewiesen werden.

Eine spezielle Form des Geotourismus ist die Nutzung geschützter Geotope als Zielpunkte beim Geocaching. Diese sogenannten Earthcaches dienen der spielerischen Vermittlung von Wissen um geologische Prozesse.

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