Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Kleinerzeuger

Kategorie von landwirtschaftlichen Betrieben, die von der Pflicht zur Flächenstilllegung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik befreit sind. Auf ihrer Anbaufläche dürfen höchstens 92 t Getreide geerntet werden. Kleinerzeuger erhalten für den Anbau von Getreide, Ölsaaten, Eiweißpflanzen oder Öllein nur eine einheitliche (geringere) von Getreide abgeleitete Ausgleichszahlung.

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