Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Intervention

In gemeinsamen Marktorganisationen der EU zur Regelung der Binnenmärkte vorgesehene Ankaufsverpflichtung des Staates für Marktordnungsgüter zum Interventionspreis. Es soll damit ein aus wirtschaftlichen Gründen nicht vertretbares Absinken der Erzeugerpreise für landwirtschaftliche Produkte (z.B. durch Übernahme von Überschüssen, durch Lagerungsbeihilfen u.w.) verhindert werden.

In Deutschland ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) für die Durchführung der Interventionsmaßnahmen zuständig.

Bei der Intervention mit öffentlicher Lagerhaltung werden bestimmte lagerfähige Erzeugnisse angekauft, in von der BLE angemieteten Lagern gelagert und wieder verkauft, sobald Bedarf an den Agrarmärkten besteht.

Die BLE informiert über die Durchführung der Intervention mit öffentlicher Lagerhaltung mittels Richtlinien, Bekanntmachungen bzw. Informationsunterlagen, die einen Überblick über aktuelle Ankaufs-, Lager- und Verkaufsbedingungen bieten. Rechtsgrundlagen sind die entsprechenden EU- und nationalen Verordnungen.

Weitere Informationen:

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